Nachdem die Einbringung eines Reformvorhabens zur Abgeordnetenbestechung durch die SPD-geführte Landesregierung in NRW im Mai 2013 noch wie Wahlkampfgetöse wirkte (s. hier), scheint jetzt aber die Große Koalition nun mit der Reform ernst zu machen.
Der Bundestag hat (nachdem es keine Einwendungen gegen das Gesetz von seiten des Bundesrates gab, hier), dem Gesetztentwurf mit überwältigender Mehrheit (683 von 693 Abgeordnete) zugestimmt (s. hier).
Damit hat Deutschland über zehn Jahre nach Ratifizierung des UN-Übereinkommens gegen Korruption und des Strafrechtsübereinkommens des Europarates gegen Korruption eine mit diesen Übereinkommen konforme Regelung geschaffen. Angesichts der auch öffentlichen Diskussion um die CDU-Parteispendenaffäre (s. hier), die sog. „Hotelspenden-Affäre“ der FDP (s. hier) oder der CSU-Modellbau-Affäre (s. hier) eine mehr als bedenkliche Verzögerung.
Das Gesetz tritt nun am 1. September 2014 in Kraft.
Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes – „Abgeordnetenbestechung“, BT-Drs. 18/476