Politisches und wirtschaftliches Biedermeier?
So schnell kann sich das Blatt wenden: Während ich im letzten Newsletter noch die langsame Regierungsbildung mit „Warten auf Godot“ kommentierte und der deutschen Wirtschaft einen „kraftvollen Start“ ins Jahr attestierte, ging letztere dann im Februar zumindest durch eine Phase mit ziemlichen Börsenturbulenzen (hier). Sie bleibt aber bislang (noch) in dem in meiner Jahresprognose („2018 – Cassandras Blick in die Glaskugel“) vorgezeichneten Korridor („wirtschaftliches Biedermeier“).
Das Warten auf auf eine neue (alte) hatte mit deren Vereidung am 14. März endlich ein Ende. Auch wenn der „GroKo“ trotz des fast 180 Seiten langen Koalitionsvertrages (hier) eher eine „Weiter so“-Mentalität unterstellt wird („politisches Biedermeier), dürfte schon die verabredete Implementierung eines „Unternehmensstrafrechts“ einen Kurswechsel zumindest in diesem Bereich darstellen. Schon deswegen verdienen die Ausführungen dazu im Koalitionsvertrag eine genauere Analyse.
In einem weiteren Artikel diskutiere ich die Haftungsrisiken des Patrons. Neben dem Rangrücktritt ist die Patronatserklärung gerade in Konzernen noch immer eines der am häufigsten verwendeten Instrumente, um der Tochtergesellschaft die Chance zu geben, eine Krise zu überstehen. Der BGH hat in einer Entscheidung zu diesem Themenkomplex nun die Haftung des Patron empfindlich erweitert – und damit indirekt auch wieder einer umfassenden Sanierungsplanung das Wort geredet.
Was aber tun, wenn die Tochtergesellschaft trotz aller Bemühungen partout die Gewinnzone nicht (wieder) erreicht – und nun abgewickelt werden soll? Ein Runderlass der Oberfinanzdirektion hat das Zeug, die mit einer Abwicklungsentscheidung für defizitäre Tochtergesellschaften verbundenen steuerlichen Diskussionen zu beenden. Grund genug, sich im abschließenden Artikel näher mit diesem Erlass zu beschäftigen.
Schließlich noch der Hinweis auf eine weitere Publikation: Im Februar erschien das von Prof. Dr. Christoph Paulus und Dr. Thomas C. Knecht herausgegebene Handbuch „Gerichtliche Sanierung“. Darin verantworte ich das Kapitel zu „Internationalen Alternativen“ (s. näheres hier) – eine Thematik, deren Brisanz gerade wieder durch die (zunächst) divergierenden Entscheidungen der Gerichte in Berlin und Korneuburg (Österreich) zur internationalen Zuständigkeit für die Insolvenz der Fluggesellschaft Nikki Fluggesellschaft GmbH aufgezeigt wurde.
Wie immer wünsche ich dem geneigten Leser eine angenehme Lektüre!
Ihr Dr. Volker Beissenhirtz |