Am heutigen Tag wurde die Verordnung (EU) 2015/848 über Insolvenzverfahren im Amtsblatt der Union veröffentlicht und wird in allen Mitgliedstaaten mit Ausnahme Dänemarks ab dem 26. Juni 2017 in Kraft treten. Sie ersetzt damit die Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 über Insolvenzverfahren vom 29. Mai 2000.
Schwerpunkte der Neufassung sind eine Konkretisierung der sog. COMI (=Center of Main Interest) Regelungen des Art. 3 EuInsVO 2017, die Einführung eines europäischen Insolvenzregisters, der Versuch der Einschränkung von Sekundärinsolvenzverfahren sowie die ersten Schritte hin zu einem Konzerninsolvenzverfahren.
Auch wenn durch die Neufassung von Art. 1 EuInsVO 2017 auch sog. „vorinsolvenzliche Sanierungsverfahren“ grundsätzlich in den Anwendungsbereich der Verordnung aufgenommen werden sollen, wurde das insbesondere für Finanzrestruktuierungen mittlerweile beliebte englische scheme of arrangement-Verfahren (durch Nichtbenennung im dafür relevanten Anhang A bewußt) nicht in den Anwendungsbereich der EuInsVO einbezogen.