Nachdem die erste (ESUG) und zweite (Verbraucherinsolvenz) Stufe der Insolvenzrechtsreform in der abgelaufenen Legislaturperiode „gezündet“ wurden, kam die Einführung eines Konzerninsolvenzrechts bislang nicht über das Entwurfsstadium hinaus.
Aber auch die möglicherweise bevorstehende Große Koalition will augenscheinlich an dem Projekt festhalten, wie folgender Auszug aus dem Koalitionsvertrag deutlich macht: „Insolvenzen in einem Unternehmensverbund sollen künftig durch intensivere Abstimmung der Einzelinsolvenzverfahren effizienter bewältigt werden.“ Daneben will die Große Koalition scheinbar das Recht der Insolvenzanfechtung zugunsten der Gläubiger reformieren. Hierzu liest sich der Koalitionsvertrag wie folgt: „Zudem werden wir das Insolvenzanfechtungsrecht im Interesse der Planungssicherheit des Geschäftsverkehrs sowie des Vertrauens der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in ausgezahlte Löhne auf den Prüfstand stellen.“