Obwohl seit 1. Oktober 2020 die Insolvenzantragspflicht wegen Zahlungsunfähigkeit für die überwiegende Anzahl von Unternehmen wieder in Kraft gesetzt wurde (s. näher dazu hier) deuten die „vorläufigen Angaben“ von Destatis darauf hin, dass auch im Oktober die Zahl der Unternehmensinsolvenzen wieder drastisch (bis zu 45%) gesunken ist (s. näher hier). Auch wenn Destatis das noch mit statistischen Ungenauigkeiten zu erklären versucht, so dürfte sich der allgemeine Trend – der im August 2020 zu 35,4 % weniger Unternehmensinsolvenzen als im August des Vorjahres führte – vielleicht etwas gebremst, aber dennoch fortsetzen.
Trotz Corona ist laut Creditreform auch die Überschuldung der Privathaushalte gesunken (hier) – was aber nur eine Momentaufnahme seien soll, „das dicke Ende komme noch“ (hier). Das liegt nun angesichts der Destatis-Zahlen für Privatinsolvenzen aber auch auf der Hand: In Erwartung der kommenden drastischen Verkürzung der Restschuldbefreiungsphase gab es nämlich 65,3 % weniger Verbraucherinsolvenzen im August 2020 als im Vorjahresmonat. Es ist absehbar, dass das dicke Ende der Wurst so im Januar / Februar 2021 kommen wird – so das Gesetz zur Verkürzung der Wohlverhaltensphase tatsächlich Anfang Januar in Kraft tritt (s. dazu näher hier).
Die Frage ist halt, ob das „dicke Ende“ auch bei den Unternehmen noch kommt. In Anbetracht einiger öffentlicher Äußerungen aus der EZB und der Deutschen Bank (hier) überkommen mich da eher gemischte Gefühle.