Der Trend zu weiter fallenden Zahlen von Unternehmensinsolvenzen hält an – so meldete Destatis für das 1. Quartal 2021 einen Rückgang der Anträge zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über Unternehmen von -19,7% gegenüber dem Vorjahresquartal (hier). Auf Monatsbasis betrug der Rückgang im März 2021 gegenüber dem März des Vorjahres immer noch -5,6%. Aber auch bei der Zahl der eröffneten Insolvenzverfahren über Unternehmen ergibt sich ein Rückgang von -7% vom April auf den Mai 2021.
Insgesamt ist damit noch nichts von der befürchteten „Insolvenzwelle“ zu spüren (s. dazu ausführlich hier). Und im Zweifel dürfte es auch bis zum Herbst trotz nunmehr uneingeschränkt geltender Insolvenzantragspflicht, wenn überhaupt, dann nur zu einem „Wellchen“ in Bezug auf solche Unternehmen kommen, die das Pech haben, das Auslaufen des Schutzschirms für die Warenkreditversicherer Ende Juni 2021 nicht abfedern zu können. Denn der Gesetzgeber hat in seiner grenzenlosen Weisheit nicht nur die Regelungen zum vereinfachten Bezug des Kurzarbeitergeldes verlängert (hier), sondern auch die Regelungen zur Überbrückungshilfe III mit einem (zeitlichen) „Plus“ versehen – mit dem ausdrücklichen Ziel, Insolvenzen zu verhindern (hier). Ein Schelm, wer Böses dabei denkt, dass beide Verlängerung genau bis Ende September 2021, also bis kurz nach der Bundestagswahl reichen.
Derweil versuchen sich verschiedene Institutionen am Blick in die insolvenzrechtliche Glaskugel: Während der Ausschuss für Finanzstabilität (AfS) (bei zugegebener hoher prognostischer Unsicherheit („Die Simulationen sind jedoch mit hoher Unsicherheit behaftet“, hier) die Banken vor einer steigenden Zahl von Insolvenzen warnt (hier), gibt sich der Bankenverband ganz entspannt (hier, das war er allerdings auch bei Cum Ex (hier) oder bei der GFC (s. nur hier) und auch der Deutschen Sparkassen- und Giroverbands (DSGV) sieht keine Welle, nirgends (hier).
Und tatsächlich sieht es derzeit nicht nach vielen Pleiten aus – zwar bangt die Holding-Gesellschaft von Karstadt Kaufhof trotz eines bevorstehenden Börsengangs in New York, der ein bisschen Geld in die Kasse spülen sollte (hier) um Staatshilfen für den angeschlagenen Kaufhauskonzern von weiteren Euro 200 Mio. (hier). Aber nachdem sich der angeschlagene Automobilzulieferer Mahle mit einer Anleihe von Euro 750 Mio. gerade Luft im Kampf gegen die mutmaßliche Zombifizierung verschaffen konnte (hier), scheint auch angesichts der stark fallenden Corona-Inzidenzen und damit der Chance auf eine zumindest zeitweise unbeeinträchtigte wirtschaftliche Entwicklung die Gefahr einer Pleitewelle zumindest für den Sommer gebannt. Ob die Erwartung von Branchenexperten, dass die Insolvenzen dann aber mittel- und langfristig steigen (hier), nicht doch eher Wunschdenken sind, werden wir wohl erst ab 2022 sehen.