Die Entscheidung des Bundesfinanzhofes, den sog. „Sanierungserlass“ zu kippen (ausführlich dazu hier) hat für große Aufregung weit über die Branche hinaus gesorgt (s. nur Handelsblatt, Focus). Entgegen erster Einschätzungen scheint der Gesetzgeber aber die mit dieser Entscheidung verbundenen Risiken für Unternehmenssanierungen zu sehen – und entsprechend zu handeln.
So wird der Bundesrat voraussichtlich in seiner Sitzung am 10. März 2017 eine Empfehlung seiner Auschüsse (BRat-Drucks. 59/1/17, s. S. 10 ff.) zur Schaffung eines neuen § 3a EStG „Steuerbegünstigung von Sanierungsgewinnen“ diskutieren und zur Vorlage an den Bundestag empfehlen.
Sollte der Bundestag genau so schnell entscheiden wie der Bundesrat, könnte das durch die Entscheidung des BFH bewirkte Rechtsvakuum tatsächlich noch in dieser Legislaturperiode gefüllt werden.