Nach jahrelangem Ringen ist das „Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz“ (für einen ersten Überblick, s. hier) nunmehr vom Bundespräsidenten unterzeichnet und im Bundesgesetzblatt verkündet worden.
Damit gilt das neue Recht für Insolvenzverfahren, die ab dem 5. April 2017 eröffnet werden.