Nach zwischenzeitlich bestätigten Pressemeldungen hat die EU-Kommission keine Einwände gegen die gesetzliche Neuregelung des sog. „Sanierungserlasses“, der durch den Bundesfinanzhof im letzten Jahr für verfassungswidrig erklärt wurde (s. näher dazu hier). Nachdem der EuGH kürzlich überraschend auch die sog. „Sanierungsklausel“ des § 8c 1a KStG für rechtmäßig erklärt hat (s. näher hier), dürfte sich – rechtzeitig zu Beginn der nächsten Wirtschaftskrise (s. näher hier) – zumindest die steuerliche Situation bei Unternehmenssanierungen wieder entspannen.
Nach Angaben des Finance-Magazins bleibt aber ein Wehrmutstropfen: Während Gesetzgeber und Regierung die Gesetzesfassung des Sanierungserlasses im neuen § 3a EStG so „gestrickt“ hatte, dass mit einer Genehmigung der EU-Kommission das Gesetz automatisch wirksam geworden wäre, „ermutigt“ die EU-Kommission wohl in einen „Comfort Letter“ an das Finanzministerium lediglich den Gesetzgeber zu einer Neuregelung. Sollte diese Meldung zutreffen, so wäre der Gesetzgeber noch einmal gefordert – und müsste sein eigenes Gesetz gleich wieder ändern. Angesichts der Schnelligkeit, mit der er seinerzeit auf die BFH-Entscheidung reagierte (weniger als zwei Monate!), dürfte die „Hängepartie“ damit aber nur noch kurz dauern.
Betrag redaktionell am 19.9.18 überarbeitet
Finance-Magazin: „Brüssel reanimiert Sanierungserlass“