Während die sog. „Deckungsquote“ – also die Quote, die die Gläubiger eines insolventen Unternehmens auf ihre ursprüngliche Forderung erhalten – für Verfahren, die bis Ende 2015 beendet wurden, auf durchschnittlich nur noch 2,2% gesunken war (näher dazu hier), hat sie sich nach Angaben von Destatis für bis Ende 2017 beendete Verfahren im Schnitt auf 3,9% fast verdoppelt (hier).
Bereits bei Verfahren, die Ende 2016 beendet werden konnten, war die Quote auf 2,6% gestiegen (hier), was allerdings dem seit Jahren üblichen Korridor entspricht. Dabei liegt die Deckungsquote bei Unternehmensinsolvenzen mit durchschnittlich 6,2% wesentlich höher, als die bei Verbraucherinsolvenzen mit 2,0%.
Eine Erklärung für den Anstieg der Quote könnte die Anfechtungsaktivität der Insolvenzverwalter sein, die in den letzten Jahren zunehmend „professionalisiert“ wurde. Würde diese These zustimmen, müsste die Deckungsquote nach der Reform des Anfechtungsrechts im Jahre 2017 (s. dazu hier) in den nächsten Jahren wieder zurückgehen.