Nachdem die Zahl der eröffneten (Regel-)Insolvenzverfahren bereits im April 2020 um über 13% im Vergleich zum Vorjahresmonat zurückgegangen war (s. näher dazu hier), fiel dieser Wert im Mai 2020 um weitere fast 15% (ebenfalls im Vergleich zum Vorjahr), wie Destatis heute mitteilte (hier). Der
Da fällt es dann schon kaum noch auf, dass die Zahl der Unternehmensinsolvenzen im März 2020 um 2,3% und damit im 1. Quartal 2020 insgesamt um 3,7% (jeweils im Vergleich zum Vorjahr) zurückging. Denn im 2. Quartal dürfte der Rückgang angesichts der vorläufigen Zahlen mit ziemlicher Sicherheit zweistellig werden. Das ergäbe die paradoxe Situation, dass trotz eines wohl im zweistelligen Bereich zu verortenden Rückgangs des BIP die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in einem ähnlichen Umfang zurückgehen dürften. Diese Konstellation ist für eine (Welt-)Wirtschaftskrise eher ungewöhnlich, um es einmal vorsichtig zu formulieren. Zwar geht CrifBürgel immer noch davon aus, dass es zum Jahresende bis zu 29.000 Unternehmensinsolvenzen, also rund 10.000 mehr, als in 2019 geben könnte (hier). Angesichts des aktuellen Einbruchs erscheint eine solche Steigerung kaum noch, und wenn, dann überhaupt noch realistisch, wenn die Aussetzung der Antragspflicht Ende September 2020 nicht verlängert würde und die Wirtschaft bis dahin nicht wieder nennenswert angefahren würde und keine öffentlichen Finanzhilfen zur Verfügung gestellt würden. Es erscheint aber eher wahrscheinlich, dass alle drei vorgenannten Optionen von der Regierung „gezogen“ werden.
Deswegen gehe ich von einem weiter sinkenden Niveau der Insolvenzverfahren aus (auch bei natürlichen Personen gehen die Verfahrenszahlen übrigens zurück). Das heißt nicht, dass es nicht vermehrt zu Restrukturierungen auch namhafter Firmen kommen wird (s. dazu die aktuelle Übersicht des Finance Magazins hier) und die Zahl der Insolvenzen großer Unternehmen nicht steigt, wie aktuell gemeldet wird (hier). Aber die befürchtete „Insolvenzwelle“ auf breiter Front ist zumindest derzeit – wohl auch auf Grund der bisherigen Warnungen – nicht auszumachen.