Wie das statistische Bundesamt im November mitteilte, konnten die Gläubiger in bis Ende des Jahres 2014 beendeten Insolvenzverfahren im Durchschnitt jeweils nur eine Zahlung von 2,6% auf ihre Forderungen verzeichnen (Deckungsquote).
Bei Insolvenzverfahren von Unternehmen, die im Jahr 2010 eröffnet und bis Ende 2014 beendet wurden, lag die Deckungsquote bei 5,0 %. Bei Verbraucherinsolvenzverfahren war die Deckungsquote mit 1,6 % deutlich geringer. Auch der Sanierungserfolg variiert: So konnten beispielsweise bei Verfahren mit Forderungen ab 5 Millionen Euro 26,7 % der Unternehmen saniert werden. Sehr geringen Sanierungserfolg hatten dagegen Verfahren mit niedrigen Forderungen: Nur bei 1,6 % der Unternehmen mit Forderungen unter 50 000 Euro erfolgte eine Sanierung.
Insgesamt bleibt zu konstatieren, dass die Deckungsquote unter Geltung der InsO hinter derjenigen unter der Konkursordnung zurückbleibt: Mitte der 80’er Jahre wurde eine durchschnittliche Deckungsquote von 3,5% konstatiert (s. Kuhn/Uhlenbruck, KO, 10. Auflage 1986, Vorbem. Nr. 3a). Angesichts dieser Zahlen stellt sich die Frage, ob nach zwanzig Jahren dauernder Reform tatsächlich ein Fortschritt erzielt wurde.
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