Mit „Legislativer Entschließung“ vom 28. März 2019 hat das Europäische Parlament der im Rahmen der Trilogverhandlungen erzielten Einigung mit dem Rat (s. inhaltlich dazu näher hier) über neue Regeln für Insolvenzverfahren zugestimmt. Damit muss der Rechtsakt nun noch vom Rat förmlich angenommen werden, bevor er im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden kann. Derzeit wird damit für den Sommer 2019 gerechnet. Angesichts der sich verschlechternden wirtschaftlichen Aussichten und der bisherigen Schnelligkeit der EU-Institutionen in diesem Verfahren sollte man sich aber auch hier über eine schnellere Entscheidung nicht wundern.
Hinter den Kulissen laufen derweil schon die Diskussionen um die wesentlichen Parameter bei der Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht. So etwa um die Person des „Restrukturierungsbeauftragten“ – wer soll diese Position ausfüllen dürfen? Oder um die Dauer des Moratoriums. Man darf gespannt sein, wie sich Deutschland mit der Reform des Insolvenzrechts und der Einführung des „präventiven Restrukturierungsrahmens“ auch im internationalen Wettbewerb der Restrukturierungssysteme aufstellen wird.
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 28. März 2019