Im Nachgang zu meinem Post „ESUG-Evaluation – und nu?“ (hier) aus dem Oktober 2018 durfte ich für die ZInsO in einem etwas ausführlicheren „Klartext“ meine damalige Argumentation vertiefen.
Bei der kritischen Würdigung der Evaluation des ESUG habe ich insbesondere die Schwerpunktsetzung auf qualitative und nicht qualitative Aspekte hinterfragt, aber auch die Diskrepanz zwischen den durchaus konstruktiven Vorschlägen des Forscherteams zu einem vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahrens und der im einleitenden Bericht der Bundesregierung deutlich werdenden reservierten Haltung gegenüber so einem Verfahren herausgearbeitet.
Zur erforderlichen (und vielbeschworenen) Stärkung der „Sanierungskultur“ habe ich u.a. vorgeschlagen, für die Etablierung eines vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahrens auch das Wirtschaftsministerium einzubinden – um eben nicht nur juristischen, sondern auch wirtschaftlichen Sachverstand zu nutzen. Dies wurde bereits in den ersten zaghaften Versuchen zur Etablierung eines vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahrens in den Jahren 2010 und 2011 praktiziert – bevor man zum ESUG umschwenkte.
Gerne lasse ich Ihnen den Artikel zukommen.
„ESUG-Evaluation – und nu?“, ZInsO 2019, 180