Nachdem sich noch im Januar die Einführung eines Korruptionsstrafrechts für Ärzte zu verzögern schien (s. Meldung vom 20.01.2016, hier), hat der Bundestag gestern die entsprechende Reform beschlossen.
In der Folge werden die beiden neuen Straftatbestände der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen (§§ 299a und 299b StGB) in das Strafgesetzbuch und damit in das Kerngebiet des Strafrechts eingefügt. Kritisiert wird, dass diese Regelung nicht auch für Apotheker gelten soll.