Alle sprechen von Sanierung, ich also auch. In meiner kleinen Reihe von vertiefenden Artikeln zum SanInsFoG im Allgemeinen und dem StaRUG im Besonderen (s. schon hier und hier) beschäftige ich mich nachfolgend mit dem Aspekt, welche „Sanierungstiefe“ das StaRUG eigentlich vorgibt (mit einem kleinen, aber für die zukünftige Rechtsprechung zum StaRUG wichtigen, Seitenblick auf die InsO).
Insolvenzen – nur Downhill-Biker kommen da auf ihre Kosten
Man muss da gar keine langen Posts mehr machen oder um den heißen Brei herumreden – das Trendwendchen, was sich Ende 2020 (hier) abzeichnete, war keins: Denn zum einen ist laut Destatis die (endgültig festgestellte) Zahl der Unternehmensinsolvenzen im November um weitere 26% (im Vorjahresvergleich) gefallen, zum anderen aber auch die bereits vorläufig für Januar 2021 um 5% (ebenfalls im Vorjahresvergleich, s. hier).
SanInsFoG – Insolvenzgründe & Co, was hat sich geändert?
Nun ist es amtlich – das SanInsFoG ist (zumindest in maßgeblichen Teilen) am 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Und bereits jetzt steht die erste Reform vor der Tür: die pandemiebedingte weitere Verlängerung des „COVInsAG“ (s. dazu näher hier). Nachdem sich der Rauch der Grabenkämpfe um die Gestaltung dieser nächsten „Jahrhundertreform“, die nach einem Jahrzehnt Diskussion endlich so etwas, wie ein „vorinsolvenzliches Sanierungsverfahren“ gebar, verzogen hat, werde ich mich, wie schon zum Jahresende angekündigt (hier), vertieft mit spezifischen Aspekten dieses Reformwerks auseinandersetzen.
Insolvenzen – und die Welle kommt nicht / doch / vielleicht…
Ah, Trendwende, möchte man angesichts der neuesten Meldungen aus dem Hause Destatis (erfreut?) ausrufen, denn zwar belegt die Zahl der Unternehmensinsolvenzen im Oktober 2020 mit -31,9% gegenüber dem Vorjahr erneut (s. zuletzt hier) den Jahrestrend zu immer tiefer fallenden Insolvenzen. Aber im Dezember war zumindest eine Trendwende im Monatsvergleich zu erkennen: Denn die (vorläufigen) Zahlen zu den eröffneten Verfahren könnten als Trendumkehr gewertet werden, stieg doch die Anzahl zumindest im Monatsvergleich um über 18% an (hier).
D&O – Wenn die Versicherung Dank BGH doch zahlen muss
Der BGH hat sich in einer Entscheidung aus dem November 2020 explizit gegen die vorwiegend vom OLG Düsseldorf vertretene Ansicht (zuletzt noch: OLG Düsseldorf, Urt. v. 26.06.2020 – 4 U 134/18) gestellt und den Anspruch auf Schadenersatz gegen den Geschäftsführer nach § 64 Satz 1 GmbHG als gesetzlichen Haftpflichtanspruch auf Schadensersatz im Sinne der Versicherungsbedingungen eingestuft.
Neues deutsches Insolvenzrecht – mit Volldampf voraus…
Der deutsche Gesetzgeber hat sich am 17. Dezember 2020 in einen regelrechten Rausch „verabschiedet“: Nicht nur, dass er die lang erwartete Verkürzung der Restschuldbefreiungsfrist von regelmäßig sechs Jahren auf drei Jahre beschlossen hat (vgl. bereits hier). Dieses Gesetz wird rückwirkend zum 1. Oktober 2020 in Kraft treten. Tausende von Schuldnern warten auf diesen Politikwechsel und … mehr
Destatis: Insolvenzen – keine Welle, nirgends!?!
StaRUG – Diskussionswelle
„Wenn ich die Menschen gefragt hätte,
was sie wollen,
hätten sie gesagt, schnellere Pferde.“
Henry Ford
Angesichts des nahenden Jahresendes und der auslaufenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht (s. dazu näher hier) schien es zunächst so, als würde der Gesetzgeber alles daran setzen, die Fortentwicklung des Insolvenzrechts so schnell wie möglich in Gesetzesform zu gießen (s. zuvor schon hier). Jedoch kündigt sich mittlerweile massiver Widerstand gegen die vorgebliche Schuldnerfreundlichkeit des Verfahrens an, was bestenfalls zu Verzögerungen im Fahrplan führen kann und schlechtestenfalls in einen Rückfall in Vor-ESUG-Zeiten mündet. Nachfolgend deswegen ein Blick auf die aktuelle „Diskussionswelle“:
Geldwäsche – wir sind ein Volk von Tätern!
Nachdem der deutsche Gesetzgeber auf Grund europäischer Vorgaben erst 2017 das Geldwäschegesetz reformiert hatte, muss er sich jetzt schon wieder sputen, denn die EU hat ihm nur noch bis Jahresende gegeben, erneute Verschärfungen der Regelungen gegen Geldwäsche umzusetzen (s. zur vorherigen grundlegenden Reform von 2017 hier). So hat der Bundestag denn auch schon am 20. November 2020 – coronabedingt relativ unbemerkt von der Öffentlichkeit – in erster Lesung über den „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche“ debattiert (hier). Das Gesetz enthält zumindest einen Paradigmenwechsel, der die Regelung des § 261 StGB zukünftig auch für den Otto-Normal-Verbraucher „interessant“ machen dürfte.