Knapp zwei Jahre nachdem die EU-Kommission eher überraschend den Entwurf einer Richtlinie über „einen präventiven Restrukturierungsrahmen, die zweite Chance und Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren“ präsentierte (s. näher dazu hier), hat der Rat der Europäischen Union im Oktober 2018 seine Verhandlungsposition in Form einer „Allgemeinen Ausrichtung“ („General Approach“) festgelegt und damit den Weg für den sog. „Trilog“ zwischen Kommission, Rat und Parlament frei gemacht. Dabei sieht der Kompromissvorschlag des Rates zwar eine Vrpflichtung für alle Mitgliedsstaaten vor, einen „präventiven Restrukturierungsrahmen einzuführen. Die konkrete Ausgestaltung des Verfahrens soll dagegen weitgehend den Mitgliedsstaaten überlassen bleiben.
DeStatis: Rückgang der Unternehmensinsolvenzen um 5,6% im August 2018
Der Trend, der keiner wurde – oder: die statistische Ungenauigkeit hat wieder einmal zugeschlagen (s. die Diskussion dazu hier). So könnte man die aktuelle Entwicklung bei den Unternehmensinsolvenzen passend umschreiben. Während die Insolvenzzahlen – passend zur beginnenden wirtschaftlichen Stagnation (s. näher hier) – im Juli eher unerwartet um 1,8% (im Vorjahresvergleich) stiegen (hier), fielen sie im August gleich … mehr