Nach Destatis ist im Oktober die Zahl der Regelinsolvenzen um 22,4% gestiegen, die Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist laut IWH-Insolvenztrend im selben Zeitraum um 44% gestiegen (jeweils im Vorjahresvergleich). Destatis konstatiert dementsprechend, dass „seit Juni 2023 durchgängig zweistellige Zuwachsraten im Vorjahresvergleich zu beobachten“ sind, während das IWH „für die kommenden Monate […] wieder mit erheblich steigenden Insolvenzzahlen“ rechnet.
Sanierung – aber mit Plan(ung) bitte!
„Ein Plan ist nichts,
Planung ist alles.“
Dwight D. Eisenhower
Die aktuelle Wirtschaftslage (hier), wie auch die seit Monaten kräftig steigende Zahl der Unternehmensinsolvenzen (hier) belegen, dass sich die deutsche Volkswirtschaft im Krisenmodus befindet. Diese Krise bleibt natürlich auch für das einzelne Unternehmen im Zweifel nicht ohne Folgen. Der folgende Beitrag erläutert, was zu tun ist, wenn der Geschäftsleiter in „seinem“ Unternehmen Krisensignale wahrnimmt oder von einem seiner Berater eine konkrete „Krisen-Warnung“ erhält (s. zu den Hintergründen hier).
Korruption – würde Utz Claassen heute auch durchkommen?
„Korruption ist die Autobahn
neben dem Dienstweg.“
Helmar Nahr
Nicht nur die Maskendeals des damaligen Bundestagsabgeordneten Nüßlein, der vom BGH vom Verdacht der Bestechlichkeit freigesprochen wurde, sondern auch die Immobilienkredite an den damaligen Bundesgesundheitsminister Spahn (hier) und den aktuellen Finanzminister Lindner (hier), werfen – 16 Jahre nach dem ebenfalls durch den BGH erfolgten Freispruch für Herrn Claassen für seine freigiebige Ticket-Vergabe an Politiker – durchaus Fragen auf.
Unternehmensinsolvenzen Oktober 2023 – es sind auch die Liquidationen, stupid!
Destatis meldet für September 2023 einen Anstieg der Anträge für Regelinsolvenzverfahren um weitere 19,5%, aber auch einen Anstieg der Unternehmensinsolvenzen für Juli 2023 um mehr als 37% (jeweils im Vergleich zum Vorjahr), während der IWH-Insolvenztrend zwar ein gleichbleibendes Niveau der Unternehmensinsolvenzen im Monatsvergleich für September meldet, allerdings auch einen Anstieg um 33% im Vorjahresvergleich.
OLG Nürnberg: Pflicht zur Einrichtung eines CMS schon in Kleinunternehmen
Das OLG Nürnberg hat in einer Entscheidung aus dem März 2023 den Pflichtenkreis gerade von Geschäftsleitern in mittleren und kleinen GmbH’s per Federstrich wesentlich erweitert, indem es die „Einrichtung eines Compliance Management Systems“ unabhängig von der Unternehmensgröße fordert. Der nachfolgende Artikel beleuchtet die Implikationen dieser Entscheidung.
Unternehmensinsolvenzen September 2023 – „Insolvency wall“ ahead?
Nicht nur, dass die Zahl der Regelinsolvenzen im August 2023 laut Destatis um 13,8% im Vorjahresvergleich stieg, die Zahl der Unternehmensinsolvenzen nahm im 1. Halbjahr 2023 sogar um über 20% im Vergleich zum Vorjahr zu. Der gegenüber Destatis etwas schnellere IWH-Insolvenztrend meldet zwar einen leichten Rückgang der Unternehmensinsolvenzen von 2% im August – allerdings nur im Vergleich zum Vormonat. Im Vergleich zum Vorjahresmonat stieg die Zahl der Unternehmensinsolvenzen demnach um 40% (ja, richtig gelesen, um vierzig (!) Prozent).
Wenn der Berater „plötzlich“ warnt…
„Pünktlich“ zur bevorstehenden Wirtschaftskrise (s. nur hier) erweitern die Obergerichte die Pflichten von Beratern im allgemeinen und Rechtsanwälten im Besonderen. Nachdem der IX. Zivilsenat mit einem Urteil aus dem Januar 2017 bereits die Haftung von Steuerberatern im Hinblick auf unterlassene Warnungen vor Insolvenzgründen verschärft hatte (s. vertiefend hier), wendet er sich nun den Anwälten und den von ihnen zu beachtenden Sorgfaltspflichten zu. Kurz danach hat das OLG Bamberg dann in ähnlicher Manier zu den Sorgfaltspflichten eines Sanierungsberaters geurteilt. Die zumeist stringenten Urteile ergänzen sich und sind wegweisend für die Beratungspraxis im Falle von Unternehmenskrisen.
Aktuelle rechtliche Entwicklungen bei „Distressed M&A“
Zwar schwächelt generell der Markt für Unternehmenskäufe (s. aktuell hier), allerdings steigt das Grundrauschen im sog. „Distressed M&A“-Markt. Der Kauf eines Unternehmens in der Krise kann – je nach Stadium – neben dem zumeist günstigeren Kaufpreis einige weitere Vorteile bieten. Diese Vorteile haben allerdings auch ihren Preis – die der potentielle Erwerber durchaus auch in seine Überlegungen einbeziehen sollte. Nachfolgend sollen deswegen aus aktuellen Anlass einige wesentliche rechtliche Aspekte bei derartigen Akquisitionen praktisch beleuchtet werden.
Unternehmensinsolvenzen August 2023 – tatsächlich nur ein „Quartalseffekt“?
Angesichts des von Destatis (+19%, Anträge für Regelinsolvenzen um +23,8%) und IWH (+44%) gemeldeten dritten Anstiegs der Unternehmensinsolvenzen in Folge (jeweils im Vorjahresvergleich, s. hier und hier für die Vormonate) dreut mir, dass nicht nur der VID mit seiner Aussage aus dem Vormonat, dass der „Anstieg der Unternehmensinsolvenzen im Juni: Voraussichtlich nur ein Quartalseffekt“ sei (hier), vielleicht genau so daneben liegt, wie der IWH, der noch im Juni „für die kommenden beiden Monate von stabilen Insolvenzzahlen“ ausging (hier) und ich selber, der ich auch von einer „Atempause“ zumindest über den Sommer ausging (hier).
Die „doppelnützige Treuhand“ – unterschätztes Instrument in der Sanierung?
In der Krise des Unternehmens ist das Vertrauen der finanzierenden Banken in Geschäftsführung und Gesellschafter nicht selten erschüttert. Gleichzeitig gilt eine Insolvenz nach wie vor als potentieller Wertevernichter und ist in der Restrukturierung nicht unbedingt erste Wahl (wenn eine Antragspflicht vermieden werden kann). Darüber hinaus benötigt eine nachhaltige Sanierungen häufig „Fresh Money“ , das aber auch durch eine Restrukturierung nicht per se zu erlangen ist. Die finanzierenden Banken sind zudem häufig nicht zur Re-Finanzierung bereit, wenn bisherige Gesellschafter (ohne ihrerseits neues Geld zu geben) von einer Finanzspritze partizipieren würden. Ein potentieller Investor sieht das ähnlich und möchte sich in der Regel ebenfalls nicht mit den Alt-Gesellschaftern auseinandersetzen. In derartigen Situationen widerstreitender Interessen kann die sog. „doppelnützige Treuhand“ eine Lösung darstellen. Allerdings sind bei ihrem Einsatz einige Besonderheiten zu berücksichtigen, denen der nachfolgende Artikel genau so nachgeht, wie der neusten BGH-Rechtsprechung in diesem Bereich.