BMF versucht sich erneut am Vertrauensschutz („Sanierungserlass“)

Nachdem der letzte Versuch des Bundesministeriums der Finanzen (BMF), die Wirkungen des BFH-Urteils zum sog. „Sanierungserlass“ (hier) in Bezug auf Altfälle zu beschränken (hier) fulminant gescheitert war (hier), hat das Ministerium nunmehr mit einem sog. „Nichtanwendungserlass“ vom 29. März 2018 einen weiteren Versuch gestartet, für Altfälle unter Vertrauensschutzgesichtspunkten den Sanierungserlass aufrecht zu erhalten.

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Koalitionsvertrag zum Insolvenzrecht

„Nach der Reform ist vor der Reform“ – so könnte man die ersten Eindrücke nach der Lektüre der das Insolvenzrecht betreffenden Zeilen des Koalitionsvertrages zusammenfassen. Denn weniger als ein Jahr nach der Reform des Rechts der Insolvenzanfechtung (hier) und noch bevor das Konzerninsolvenzrecht überhaupt in Kraft getreten war (hier) scheint die Große Koaliton weitere Reformschritte zu beschließen. Eine nähere Auseinandersetzung mit den Beschlüssen offenbart aber ein anderes Bild:

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Zahl der Insolvenzen sinkt – Insolvenzgeldzahlungen steigen – Zombies kommen

Nachdem die Zahl der Unternehmensinsolvenzen überraschend zum Jahresende gestiegen war (s. hier), hat sich zu Beginn des Jahres wieder der Trend zu kontinuierlich sinkenden Fallzahlen durchgesetzt. Mit einem Rückgang der Unternehmensinsolvenzen um -3,4% im Januar 2018 (Vorjahresvergleich) dürften die Fallzahlen so langsam auf das Niveau der Wiedervereinigung fallen (s. näher hier).

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OFD Ffm: Darlehen der Mutter in der Liquidation der Tochter

Soll – etwa in einer Konzernstruktur – eine defizitäre Tochtergesellschaft abgewickelt werden, stellt sich gerade in steuerlicher Hinsicht häufig die Frage, wie mit den in diesen Konstellationen etwaig vergebenen Darlehen der Konzernmutter an die Tochtergesellschaft zu verfahren ist. Zur Vereinheitlichung des Handelns der Finanzbehörden in diesen Fällen hat die Oberfinanzdirektion Frankfurt (OFD Ffm) eine Rundverfügung erlassen, die im Folgenden kurz dargestellt werden soll.

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In eigener Sache: Paulus / Knecht, „Gerichtliche Sanierung“

Anfang Februar 2018 ist das von Prof. Dr. Christoph Paulus und PD Dr. Thomas Knecht herausgegebene Praxishandbuch „Gerichtliche Sanierung“ im C.H. Beck Verlag erschienen. Ich habe darin die „internationalen Alternativen“ kommentiert, sprich die Auswirkungen von grenzüberschreitenden Sachverhalten auf Sanierungen und die Möglichkeiten, die das Internationale Insolvenzrecht zur Sanierung von Unternehmen bietet.

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Insolvenzen steigen zum Jahresende – Befriedigungs- & Sanierungsquote sinkt weiter

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist zum Jahresende überraschend gestiegen – zunächst um 1,0% im Oktober und gar um 5,6% im November 2017. Angesichts des vorherigen Einbruchs der Insolvenzzahlen von in der Spitze bis zu -14.2% im September 2017 würde ich diese Steigerung noch nicht als Trendwende, sondern eher immer  noch als statistisch bedingt ansehen. Auch angesichts der aktuell stabilen deutschen Wirtschaft (s. näher hier) sollten sich die Zahlen in den nächsten Monaten zumindest auf diesem (sehr niedrigen) Niveau stabilisieren.

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Air Berlin – ein merk-würdiges Verfahren

Die Presse ist seit Sommer vergangenen Jahres voller Meldungen über Air Berlin. Viele der dort beschriebenen Vorkommnisse dürften den Eigenarten eines derartigen Großverfahrens geschuldet sein. Einige Details jedoch sind bemerkenswert – und werfen erneut Fragen zur Legitimation staatlicher Eingriffe in Insolvenzverfahren auf.

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Akteneinsicht im Strafverfahren

Probates Mittel zur Durchsetzung von Ansprüchen?

Nach der Aufdeckung von Straftaten stellt sich häufig die Frage nach der Durchsetzung der Interessen des Betroffenen, insbesondere von Schadenersatzansprüchen. Auch wenn die Neuregelungen zum Recht der Vermögensabschöpfung (s. dazu hier) zweifellos eine Erleichterung zur Durchsetzung ziviler Ansprüche bewirken, so sollte nicht verkannt werden, dass der Fokus der Strafverfolgungsbehörden eher auf die strafrechtlichen Aspekte der Tat gerichtet sein wird. Schon deswegen kann es sinnvoll sein, nicht erst eine strafrechtliche Verurteilung abzuwarten, sondern schon frühzeitig eigene Erkenntnisse auch im Hinblick auf die Durchsetzung zivilrechtlicher Interessen zu sammeln. Auch zum Abgleich mit dem Verfahrensstand bei den Behörden bietet sich hierzu die Akteneinsicht an.

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