Rückgewinnungshilfe adé? – Die Reform der Vermögensabschöpfung

Der aktuelle Fall der Infinus AG (s. dazu hier) belegt, wie zuvor auch die Aufsehen erregenden Fällen „Comroad“ oder „Enron„, dass Unternehmen durch Straftaten ihrer Mitarbeiter oder Organe selbst in eine existenzbedrohende Krise geraten können. Bis heute ist aber – gerade mittelständischen Unternehmen – häufig gar nicht bewusst, dass die Strafprozessordnung Mittel zur Verfügung stellt, mit dem es dem Geschädigten von Straftaten erleichtert werden soll, seine zivilrechtlichen Forderungen gegen den oder die Täter durchzusetzen. Der Gesetzgeber strebt mit einer am 1. Juli 2017 in Kraft getretenen, grundlegenden Reform der entsprechenden Vorschriften nun eine vereinfachte Durchsetzung dieser Rechte an.

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BGH: Zwangsvollstreckung impliziert nicht zwingend Zahlungsunfähigkeit

Setzt ein Gläubiger eine unbestrittene Forderung erfolgreich zwangsweise durch, kann daraus nicht geschlossen werden, dass der Gläubiger die Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungseinstellung kannte, wenn der Gläubiger außer dieser Forderung und den von ihm zur zwangsweisen Durchsetzung der Forderung unternommenen erfolgreichen Schritten keine weiteren konkreten Tatsachen über die Zahlungsunfähigkeit oder die Vermögenslage seines Schuldners kennt (Leitsatz des Gerichts).

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Neues Europäisches Insolvenzrecht in Kraft

Mit Wirkung zum 26. Juni 2017 ist die neue Europäische Insolvenzordnung als Verordnung Nr. 848/2015 („EuInsVO“) in Kraft getreten; sie löst damit die seit dem 31. Mai 2000 geltende Verordnung (EG) 1346/2000 ab und gilt in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union mit Ausnahme von Dänemark.

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