Zahl der Unternehmensinsolvenzen sinkt weiter

Im Jahresvergleich sank die Zahl der Unternehmensinsolvenzen im Januar 2017 nach Angaben des Statistischen Bundesamte (Destatis) um weitere 1,6% – nachdem sie im Gesamtjahr 2016 bereits um 6,9% zurückgegangen waren. Damit setzt sich der Rückgang der Unternehmensinsolvenzen, der mit dem Ende der Finanzkrise 2010 einsetzte, fort.  

Neues Anfechtungsrecht in Kraft

Nach jahrelangem Ringen ist das „Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz“ (für einen ersten Überblick, s. hier) nunmehr vom Bundespräsidenten unterzeichnet und im Bundesgesetzblatt verkündet worden.

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6,9 % weniger Unternehmensinsolvenzen im Jahr 2016

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen sank mit 21.518 Unternehmensinsolvenzen laut DeStatis nicht nur um 6,9% im Vergleich zum Vorjahr, sondern auch auf den niedrigsten Stand seit Einführung der Insolvenzordnung im Jahr 1999. Zuletzt hatte es im Krisenjahr 2009 einen Anstieg der Unternehmensinsolvenzen gegeben.

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Nun doch: Reform des Anfechtungsrechts – Fiskus geht leer aus

Plötzlich ging dann doch alles sehr schnell: Nachdem er die Reform des Insolvenzanfechtungsrechts nach der ersten Lesung im Januar 2015 (s. hier) wegen Diskussionen über mögliche Fiskusprivilegien zunächst „auf Eis gelegt“ hatte, beschloss der Bundestag nun eher unvermittelt am 16. Februar 2017 die Neuregelung. Mittlerweile hat auch der Bundesrat die ihm bis zum 10. März 2017 verbleibende Frist zur Anrufung des Vermittlungsausschusses nach Empfehlungen seiner eigenen Ausschüsse verstreichen lassen. Der Ausfertigung durch den Bundespräsidenten und damit einem In-Kraft-Treten noch im ersten Halbjahr 2017 steht damit nichts mehr im Wege.

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BFH: „Sanierungserlass“ ohne Rechtsgrundlage

Mit einem (erst jetzt veröffentlichten) als „Paukenschlag“ zu bezeichnenden Beschluss vom 28. November 2016 hat der Große Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) entschieden, dass die im sog. „Sanierungserlass“ des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vorgesehene Steuerbegünstigung von Sanierungsgewinnen gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung verstößt.

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