BGH: Ausgleich von Masseschmälerungen bei § 64 GmbHG

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer Reihe aktueller Entscheidungen die Haftungsmaßstäbe für Geschäftsführer im Rahmen der sog. „Insolvenzverschleppungshaftung“ etwas entschärft. Nunmehr können auf Grund einer Zahlung des Geschäftsführers „in umittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang“ an das Unternehmen geflossene Leistungen in der Insolvenz selbst dann als (haftungsbefreiender) Ausgleich für die massechmälernde Zahlung gewertet werden, wenn sie bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht mehr in der Masse vorhanden waren.

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Weiterer Rückgang der Insolvenzzahlen im Januar 2016

Wie das statistische Bundesamt mitteilte , ging die Zahl der Unternehmens-Insolvenzen im Januar 2016 um 2,7% auf nur noch 1.692 im Vergleich zum Vorjahresmonat zurück. Die meisten Insolvenzen haben dabei die Branchen Handel (300) und Bau (279) zu verzeichnen. Auch die Zahl der Insolvenzen von natürlichen Personen ging um 6,7% gegenüber dem Vorjahresmonat zurück.

Bundestag berät Reform der Insolvenzanfechtung

Der Bundestag hat am gestrigen Tage in einer ersten Lesung den von der Bundesregierung am 16. Dezember 2015 vorgelegten Gesetzentwurf zur Reform des Rechts der Insolvenzanfechtung behandelt. Ab und an mahlen die Mühlen der Gesetzgebung doch nicht so lange – zumindest bei der Reform des Insolvenzanfechtungsrechts: Der Referentenentwurf wurde im März 2015 vorgelegt (s. auch … mehr

Erneuter Rückgang der Unternehmensinsolvenzen in 2015

Nach Schätzungen von Creditreform sind die Insolvenzen von Unternehmen im Jahre 2015 weiter zurückgegangen. So sollen nur noch 23.230 Unternehmen (Vorjahr: 24.030) Unternehmen in Deutschland einen Insolvenzantrag gestellt haben. Seit 2010 sind damit die Insolvenzzahlen in Deutschland durchgängig rückläufig – nicht nur, was die Unternehmensinsolvenzen betrifft. Betrachtet man den Zeitraum von 2000 bis 2015, so … mehr

BGH: Ratenzahlungsvereinbarungen – ein Schritt vor, zwei zurück?

Nachdem der BGH zunächst mit einer ziemlich überraschenden Entscheidung vom 16. April 2015 festgestellt hattte, dass die Bitte um Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung, zumindest wenn sie sich im „Rahmen der Gepflogenheiten des Geschäftsverkehrs“ hält, als solche kein Indiz für eine Zahlungseinstellung oder Zahlungsunfähigkeit des Schuldners darstelle, grenzt er diese Rechtsprechung mit einem Beschluss vom 24. September 2015 gleich wieder ein.

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