… allerdings zunächst nur für 2022, als nämlich 14.590 Unternehmen in Deutschland in die Insolvenz fielen, wie Destatis heute meldete (hier). Das entspricht einem Anstieg von 4,3% gegenüber dem Vorjahreswert, in dem mit 13.933 Fällen der niedrigsten Wert seit Einführung der Insolvenzordnung 1999 registriert wurde. Zunächst geht mein zerknirschtes Kudos an Creditreform raus, die diese Steigerung tatsächlich fast punktgenau vorausgesagt haben (und ich hier für „etwas abgehoben“ hielt).
BGH zu insolvenzabhängigen Lösungsklauseln
Zehn Jahre nach seiner letzten Entscheidung zu dieser Frage und sechs Jahre nach einer davon abweichenden Entscheidung des VII. Zivilsenates (s. zur damaligen Kommentierung hier) setzt sich der IX. Zivilsenat des BGH in einer Entscheidung aus dem Oktober 2022 erneut mit der Frage auseinander, unter welchen Bedingungen Vereinbarungen wirksam sein können, die es einer Vertragspartei erlauben, sich etwa bei Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder im Fall eines Insolvenzantrags der anderen Partei vom Vertrag zu lösen (sog. „insolvenzabhängige Lösungsklauseln“).
Jahresabschluss 2022: die Krux mit der Polykrise
Grundsätzlich sind die Organe von Kapitalgesellschaften nach § 264 HGB verpflichtet, den Jahresabschluss nach Abschluss des Geschäftsjahres (häufig der 31. Dezember eines Jahres) innerhalb bestimmter – nach Größenklassen gestaffelter – Fristen aufzustellen. Vor dem Hintergrund der aktuell nur schwer vorhersagbaren wirtschaftlichen Entwicklung (s. dazu hier), dürfte dem Jahresabschluss 2022 besondere Bedeutung zukommen. Zumal sich in einer (absehbaren) Krise des Unternehmens diese Fristen – größenklassenunabhängig (!) – erheblich verkürzen können.
Unternehmensinsolvenzen im Februar 2023 – Fachkräftemangel allerorten….
Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzverfahren ist im Januar 2023 um 2,3% gesunken, wie Destatis hier berichtet; die Zahl der eröffneten Insolvenzverfahren über Unternehmen ist im selben Zeitraum laut IWH-Insolvenztrend sogar um 12% gesunken (hier, jeweils im Vormonatsvergleich). So weit, so vorhersehbar, denn erfahrungsgemäß bewegt sich die Insolvenzstatistik im Zick-Zack-Kurs (s. bereits hier zu den offensichtlichen statistischen Anomalien bei der Erhebung / Bewertung der Daten). Ein weiterer linearer Anstieg der Insolvenzzahlen (im Monatsvergleich, s. hier zum Vormonat) wäre also auch eher verwunderlich gewesen. Grund zur Entwarnung ist das aber nicht – das dicke Ende kommt nämlich schon jetzt, in Form des Vorjahresvergleichs:
Deutschland 2023 – die trübe Glaskugel?
Deutschland hat seine Sicherheit an die USA ausgelagert,
seinen Energiebedarf an Russland und
sein exportbedingtes Wirtschaftswachstum an China.“
Constanze Stelzenmüller, hier
Mehr noch als in den – teils coronageschwängerten – Vorjahren gerät der Blick in die Gaskugel bezüglich der wirtschaftlichen Entwicklung Deutschlands in 2023 zum angestrengten Stochern im Nebel. Zu viele Faktoren können die Entwicklung in die eine oder andere Richtung treiben. Aber selbst wenn 2023 positiver verläuft als gedacht – moderates Wirtschaftswachstum bei nachlassender Inflation – so stehen die Zeichen für die Jahre danach nicht positiv. Wie der nachfolgende Post zeigen wird, hat sich Deutschland in etwas über zwanzig Jahren – zumindest, was politische Zielsetzung und wirtschaftliche Resilienz angeht – lediglich einmal im Kreis gedreht – ohne die damaligen Probleme nachhaltig zu lösen.
Lieferketten – nicht (mehr) nur ein praktisches Problem…
…nein, seit dem 1. Januar 2023 womöglich auch ein rechtliches: An diesem Tag trat nämlich das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ in Kraft. Nachdem in den Pandemiejahren den westlichen Industriegesellschaften die Fragilität der Lieferketten – sei es auf Grund der Produktionsausfälle wegen der Verfolgung der sog. „No-Covid-Strategie“ durch die chinesische Zentralregierung (hier) oder der Blockade des Suez-Kanals durch den Frachter „Ever Given“ (hier) – drastisch vor Augen geführt wurde, droht nun zumindest in Deutschland die nächste Verengung der Lieferketten, diesmal durch juristische Regeln.
Unternehmensinsolvenzen Dezember 2022 – Heiteres Rätselraten allerorten
Während ich in den letzten Monaten ja zumindest noch zumindest im Kaffeesatz der von diversen Instituten gelieferten Zahlenfriedhöfen lesen und versuchen konnte, einen Trend abzulesen (zuletzt hier), kommen mir jetzt teilweise die Zahlen abhanden (Destatis), teilweise scheinen sie etwas abgehoben zu sein (Creditreform). Na, dann machen wir uns mal an die Arbeit:
Es muss nicht immer gleich „Resilienz“ sein – eine (funktionierende) Batterie ist schon mal ein Anfang
Nicht erst seit Corona, seitdem allerdings vermehrt und erst Recht seit dem rechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine erscheint das Schlagwort „Resilienz“ allgegenwärtig. Veranstaltungen (hier), Artikel (hier) und ganze Bücher (hier) lassen den unbedarften Beobachter häufig eher ratlos zurück ob der schieren Menge der für das hehre Ziel der Resilienz abzuarbeitenden Schritte. Der nachfolgende Artikel geht dementsprechend der Frage nach, welche Aspekte dieses Konzeptes sinnvoll und welche eher dem Bereich des Berater-Bullshit-Bingo zuzuordnen sind.
Unternehmensinsolvenzen November 2022 – Die Luft entweicht rapide aus dem Nichts*
Angesichts der neuesten Insolvenzzahlen von Destatis könnte man – wüsste man es nicht besser (s. hier) – wieder in Kaffeesatzleserei (zuletzt hier) verfallen und alle möglichen Trends und Tendenzen in die aktuellen Insolvenz-Zahlen reinlesen. Ich versuche heute mal, einen anderen Weg zu beschreiten.