Unternehmensinsolvenzen – der Sommer wird lau…

Der Trend zu weiter fallenden Zahlen von Unternehmensinsolvenzen hält an – so meldete Destatis für das 1. Quartal 2021 einen Rückgang der Anträge zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über Unternehmen von -19,7% gegenüber dem Vorjahresquartal (hier). Auf Monatsbasis betrug der Rückgang im März 2021 gegenüber dem März des Vorjahres immer noch -5,6%. Aber auch bei der Zahl der eröffneten Insolvenzverfahren über Unternehmen ergibt sich ein Rückgang von -7% vom April auf den Mai 2021.

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StaRUG – Sanierungsmoderation, eine Option?

Auch viereinhalb Monate nachdem das „Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz“ (StaRUG) zum 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist, halten sich die Meldungen über entsprechende Verfahren (noch?) in Grenzen (s. aber z.B. hier eine Entscheidung des AG Köln). Allerdings dürfte der wachsende Restrukturierungsdruck nach dem endgültigen Auslaufen der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht dazu führen, dass Unternehmer vermehrt ihre verbleibenden Optionen prüfen werden. Eine Option könnte die sog. „Sanierungsmoderation“ sein, die bereits vor den eigentlichen Instrumenten des Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens nach den §§ 2 ff. StaRUG  eingeleitet werden kann.

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Mai 2021: Unternehmensinsolvenzen – Februar 2021: -21,8% und kein aber… oder doch?

Während die noch im April 2021 für Januar von Destatis gemeldeten Unternehmensinsolvenzen Raum ließen für die Annahme, dass die sich seit November 2020 abzeichnende Trendwende bei den Unternehmensinsolvenzen nachhaltiger wäre, als die vorherigen (hier), deuten die neuesten Zahlen an, dass eine Trendwende noch nicht absehbar ist. So meldete Destatis nicht nur einen (weiteren) Rückgang der Insolvenzanträge für Unternehmen von 21,8% für Februar 2021 (im Vergleich zum Vorjahresmonat), sondern auch einen Rückgang der eröffneten Regelverfahren um 17% im April 2021 im Vergleich zum Vormonat (aber immer noch +10% im Vergleich zum Vorjahresmonat, hier).

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„Sanierungen“ – haben wir noch den richtigen Fokus?

„Es geht nicht nur darum, dass man die richtigen Dinge tut,
sondern man muss die Dinge auch richtig tun.“

Peter Drucker

Das deutsche Insolvenzrecht ist seit Ende der 70er Jahre des vorigen Jahrhunderts eine Dauerbaustelle. An dieser Binsenweisheit wird sich auch nach dem In-Kraft-Treten des SanInsFoG zu Beginn des Jahres 2021 (s. dazu hier) nichts ändern, wie die Bestrebungen der EU-Kommission zu einer Harmonisierung der nationalen Insolvenzregime zeigt (hier). Und genau diese EU-Bestrebungen dürften Deutschland im Zweifel eher zu einem Perspektivwechsel gezwungen haben, als die bisherigen rein nationalen Reformen. Denn die (auf EU-Vorgaben beruhende) Einführung eines „vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahrens“ in Form des StaRUG (s. dazu zuletzt hier) und die für die Einpassung ins deutsche Recht gewählte Begrenzung der zwischenzeitlich doch recht ausgeuferten Insolvenzzeiträume und damit -antragspflichten durch das SanInsFoG sollte eigentlich den Fokus mehr auf die (außergerichtliche) Sanierung von Unternehmen denn auf Insolvenzabwicklung richten. Gleichwohl habe ich den Eindruck, dass sich die fachlichen Diskussionen eher auf eine weitere Effizienzsteigerung des Insolvenzrechts („tun wir die Dinge richtig?“) konzentriert, denn auf eine Effektivitätssteigerung hin zu mehr (nachhaltigen) Sanierungen.

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Unternehmensinsolvenzen – es geht so lange bergab, bis es bergauf geht

Was wie eine Binse daherkommt, muss auch in diesen Zeiten nicht falsch sein. Nachdem Destatis diesen Monat scheinbar keine Lust dazu hatte, aktuelle Zahlen zu Unternehmensinsolvenzen zu melden (s. hier, letzte Meldung vom 11. Februar 2021), mir aber einige Faktoren auffielen, die gegen eine mögliche Fortsetzung des „Insolvenz-Downhill-Biken“ (s. zuletzt hier) und für eine zumindest mittelfristige „Trendumkehr“ sprechen, nutze ich die Gelegenheit, diese mal zu Bildschirm zu bringen.

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Mietenkürzung in Corona-Zeiten – „Juristisch interessant – Politisch hochbrisant“

Die Bundesregierung versucht über etliche Wege, die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zumindest abzufedern. So auch mit einer Regelung, die vornehmlich auf die von erzwungenen Schließungen stark betroffenen Einzelhändler gerichtet sein dürfte, nämlich die Anpasung der Miethöhe nach den Prinzipien des sog. „Wegfalls der Geschäftsgrundlage“ gegenüber den Vermietern zu erzwingen. Dass in der Hektik dabei nicht immer die bestmöglichen Regelungen herauskommen, zeigt der nachfolgende Artikel.

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