BGH zu Sanieren oder Ausscheiden

Soweit der Gesellschaftsvertrag nichts anderes vorsieht (z. B. die Einziehung der Anteile), ist der Entzug der Gesellschafterstellung grundsätzlich nur mit Zustimmung des betroffenen Gesellschafters möglich. Gerade in Krisensituationen könnte ein Gesellschafter damit ein Blockadepotential entwickeln, um entweder eine Sanierung zu verhindern oder an ihr ohne eigenes Risiko zu partizipieren. Mit einer differenzierten Rechtsprechung hat der BGH über die Jahre diese Blockade-Möglichkeiten aber substantiell eingeschränkt. Die Kenntnis dieser Beschränkungen kann bei Sanierungen – gerade in der aktuellen Corona-Krise – sehr nützlich sein, weswegen sie in einem Überblick kurz vorgestellt werden sollen.

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Finanzierung in der Krise: Corona-Hilfen

Stand: 16. März 2020 – 23:17 Uhr

In der aktuellen Corona-Pandemie überschlagen sich nicht nur die Ereignisse, auch die Politik entscheidet derzeit am Fließband. Da kann schon mal der Überblick verloren gehen. Im Rahmen dieses – zunächst ständig aktualisierten – Posts stelle ich deswegen – außerplanmäßig im Rahmen meiner Reihe zur „Finanzierung in der Krise“ (s. dazu zuletzt hier) – die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie geplanten Finanzhilfen vor und bewerte sie:

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Coronavirus – jetzt wird es ernst!

Der Coronavirus ist das nunmehr alles beherrschende Thema und die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie sind nicht absehbar. In dieser beispiellosen Krise ist es für Geschäftsleiter und Manager wichtig, kühlen Kopf zu behalten und angemessene Maßnahmen zur Sicherstellung der Gesundheit der Mitarbeiter und zum Fortbestand des Unternehmens zu ergreifen.

Aus aktuellem Anlass  (und im Nachgang zu ersten Überlegungen zu dieser Thematik („Krisenmanagement – wenn es mal heißer wird!“ hier) deswegen nachfolgend erste praktische Hilfestellungen für Geschäftsleiter und Unternehmer (für Hilfen zum Thema Liquidität & Insolvenzvermeidung, s. hier):

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Jahresabschluss: Fristen und Warnpflichten beachten!

Zum 31. Dezember 2019 endete für zahlreiche Unternehmen das Geschäftsjahr. Grundsätzlich sind die Organe von Kapitalgesellschaften nach § 264 HGB verpflichtet, den entsprechenden Jahresabschluss dann innerhalb bestimmter – nach Größenklassen gestaffelten – Fristen aufzustellen. In der Krise der Gesellschaft können sich diese Fristen jedoch – größenklassenunabhängig (!) – erheblich verkürzen. Gerade Steuerberatern ist die Beachtung der entsprechenden Regelungen sehr ans Herz zu legen, um die eigenen Haftungsrisiken zu minimieren.

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Destatis: Trendwende? Ja – wieder 6% (!) weniger Unternehmens­insolvenzen

Nach drei Anstiegen in Folge (s. zuletzt hier) vollzogen die Unternehmensinsolvenzen im Oktober 2019 dann eine extreme Trendwende und kehrten (sozusagen als „Trendwende zur Trendwende“) mit -6% zu ihrem langjährigen Abwärtstrend zurück (hier). Auch wenn hier wohl wieder die eine oder andere Statistikungenauigkeit reinspielen dürfte (s. dazu meine Diskussion hier), so besteht an einem weiteren Rückgang der Insolvenzen in 2019 gegenüber 2018 kein Zweifel.

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