Soweit der Gesellschaftsvertrag nichts anderes vorsieht (z. B. die Einziehung der Anteile), ist der Entzug der Gesellschafterstellung grundsätzlich nur mit Zustimmung des betroffenen Gesellschafters möglich. Gerade in Krisensituationen könnte ein Gesellschafter damit ein Blockadepotential entwickeln, um entweder eine Sanierung zu verhindern oder an ihr ohne eigenes Risiko zu partizipieren. Mit einer differenzierten Rechtsprechung hat der BGH über die Jahre diese Blockade-Möglichkeiten aber substantiell eingeschränkt. Die Kenntnis dieser Beschränkungen kann bei Sanierungen – gerade in der aktuellen Corona-Krise – sehr nützlich sein, weswegen sie in einem Überblick kurz vorgestellt werden sollen.
BGH zur direkten Haftung des Geschäftsführers gegenüber Gläubigern beim „Griff in die Kasse“
In einem Urteil aus Mai 2019 hat sich der BGH zum Direktanspruch von Gläubigern einer insolventen GmbH gegen den Geschäftsführer geäußert – und zumindest eine Haftung nach § 826 BGB wegen sittenwidriger Schädigung abgelehnt. Damit stärkt der BGH die Macht der Insolvenzverwalter. BGH, Urt. v. 07.05.2019 – VI ZR 512/17
Finanzierung in der Krise: Corona-Hilfen
Stand: 16. März 2020 – 23:17 Uhr
In der aktuellen Corona-Pandemie überschlagen sich nicht nur die Ereignisse, auch die Politik entscheidet derzeit am Fließband. Da kann schon mal der Überblick verloren gehen. Im Rahmen dieses – zunächst ständig aktualisierten – Posts stelle ich deswegen – außerplanmäßig im Rahmen meiner Reihe zur „Finanzierung in der Krise“ (s. dazu zuletzt hier) – die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie geplanten Finanzhilfen vor und bewerte sie:
Destatis: Rückgang der Unternehmensinsolvenzen in 2019 um 2,9%
Im medialen Corona-Rauschen geht fast die Meldung von Destatis (hier) unter, dass die Zahl der Unternehmensinsolvenzen im Dezember 2019 noch einmal minimal um 0,2% (im Vergleich zum Vormonat), über das gesamte Jahr aber sogar noch einmal um 2,9% (im Vergleich zu 2018) gefallen ist. Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen betrug im Jahr 2019 nur noch 18.749, … mehr
Coronavirus – jetzt wird es ernst!
Der Coronavirus ist das nunmehr alles beherrschende Thema und die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie sind nicht absehbar. In dieser beispiellosen Krise ist es für Geschäftsleiter und Manager wichtig, kühlen Kopf zu behalten und angemessene Maßnahmen zur Sicherstellung der Gesundheit der Mitarbeiter und zum Fortbestand des Unternehmens zu ergreifen.
Aus aktuellem Anlass (und im Nachgang zu ersten Überlegungen zu dieser Thematik („Krisenmanagement – wenn es mal heißer wird!“ hier) deswegen nachfolgend erste praktische Hilfestellungen für Geschäftsleiter und Unternehmer (für Hilfen zum Thema Liquidität & Insolvenzvermeidung, s. hier):
Jahresabschluss: Fristen und Warnpflichten beachten!
Zum 31. Dezember 2019 endete für zahlreiche Unternehmen das Geschäftsjahr. Grundsätzlich sind die Organe von Kapitalgesellschaften nach § 264 HGB verpflichtet, den entsprechenden Jahresabschluss dann innerhalb bestimmter – nach Größenklassen gestaffelten – Fristen aufzustellen. In der Krise der Gesellschaft können sich diese Fristen jedoch – größenklassenunabhängig (!) – erheblich verkürzen. Gerade Steuerberatern ist die Beachtung der entsprechenden Regelungen sehr ans Herz zu legen, um die eigenen Haftungsrisiken zu minimieren.
Destatis: Trendwende? Ja – wieder 6% (!) weniger Unternehmensinsolvenzen
Nach drei Anstiegen in Folge (s. zuletzt hier) vollzogen die Unternehmensinsolvenzen im Oktober 2019 dann eine extreme Trendwende und kehrten (sozusagen als „Trendwende zur Trendwende“) mit -6% zu ihrem langjährigen Abwärtstrend zurück (hier). Auch wenn hier wohl wieder die eine oder andere Statistikungenauigkeit reinspielen dürfte (s. dazu meine Diskussion hier), so besteht an einem weiteren Rückgang der Insolvenzen in 2019 gegenüber 2018 kein Zweifel.
Insolvenzanfechtung – der BGH (vielleicht) milder?
In der höchstrichterlichen Rechtsprechung deutet sich – nach einigen Urteilen – vielleicht eine vorsichtige Änderung der Rechtsprechung des IX. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BGH) in Richtung der mit der Reform des Anfechtungsrechts durch den Gesetzgeber intendierten Entschärfung gerade der Absichtsanfechtung nach § 133 InsO an (s. zur Reform bereits hier).
Destatis: Zahl der Unternehmensinsolvenzen steigt um 1,1%
Ganz hinten versteckt findet sich in der Pressemeldung von DeStatis zur aktuellen Entwicklung die Info, dass insgesamt zum fünften Mal in diesem Jahr und zum dritten Mal in Folge die Zahl der Unternehmensinsolvenzen im September 2019 um 1,1% (im Vergleich zum Vorjahresmonat) gestiegen ist (hier).