Unternehmensfinanzierung: Sale-and-Lease-Back

Nicht nur in der akuten Krise genießt die Sicherung der Unternehmensfinanzierung, insbesondere die der Liquidität, höchste Priorität. Ein Blick hinter diese – zumeist mit gewichtiger Miene vorgetragene unternehmerische Binsenweisheit – offenbart aber sofort ein scheinbar unlösbares Dilemma: Gerade das fortgeschrittene Stadium der Unternehmenskrise ist geprägt durch permanenten Liquiditätsmangel. Diesen nachhaltig zu beheben, könnte nur gelingen, wenn (kostenintensive) Restrukturierungsmaßnahmen eingeleitet werden, die aber wieder Liquidität benötigen, welche wegen der Krise gerade nicht vorhanden ist. Wie also nun diesen gordischen Knoten durchschlagen?

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EU: Präventiver Restrukturierungsrahmen – Positionen werden bezogen*

„Be careful with what you choose,
you may get it”

Colin Powell

Die Frist für den Gesetzgeber zur Umsetzung  der EU-„Restrukturierungsrichtlinie“ bis zum 17. Juli 2021 Zeit läuft (s. näher zu den Hintergründen der Richtlinie hier). Allerdings wird der ursprünglich für Ende diesen Jahres erwartete entsprechende Gesetzentwurf, der auch die Konsequenzen aus der ESUG-Evaluation (s. dazu hier) berücksichtigen sollte, wohl erst im Frühjahr nächsten Jahres vom BMJV auf den Weg gebracht werden. Derweil waren aber verschiedene Verbände sehr rührig und haben zum Teil konkrete Vorschläge erarbeitet, wie die Umsetzung in deutsches Recht nach ihrer Ansicht erfolgen sollte. Ein Blick über den Tellerrand zeigt , dass z.B. die Niederländer schon wesentlich weiter in der Umsetzung der Richtlinie sind – und ganz andere Schwerpunkte setzen dürften, als die deutschen Positionspapiere erahnen lassen.

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Untreue: Wahrnahme von Geschäftschancen als verdecktes Eigengeschäft

Erst kürzlich (hier) hatte ich mich – aus gegebenem Anlass eines aktuellen Falles – mit der Untreue als schwer verdaulichem „juristischen Leckerbissen“ auseinandergesetzt. Angesichts der Wendungen dieses Falles durfte ich selber auch gleich noch einmal „tiefer in die Materie“ einsteigen und einen speziellen Bereich der Untreue näher ausleuchten, nämlich den der „Wahrnahme von Geschäftschancen als verdecktes Eigengeschäft“. Grund genug, diese Ausprägung des Tatbestandes – sozusagen als „Dessert“ – nachzuliefern.

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Schutz von Geschäftsgeheimnissen – erste Praxiserfahrungen mit dem GeschGehG

Das „Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen“ (GeschGehG) ist am 26. April 2019 in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz hat der deutsche Gesetzgeber (mit über einem drei viertel Jahr Verspätung) die sog. „Know How-Richtlinie“ der Europäischen Union in deutsches Recht umgesetzt und damit zum einen dieses bislang vorwiegend in den nebenstrafrechtlichen Regelungen der §§ 17 bis 19 UWG geregelte Rechtsinstitut insbesondere zivilrechtlich erweitert und zum anderen die vorstehenden Normen des UWG durch ein eigenständiges Regelungswerk ersetzt.

Die ersten Praxiserfahrungen deuten auf einen erheblichen Paradigmenwechsel in diesem Bereich hin, wie die nachfolgend herausgegriffenen Teilaspekte belegen.

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Ref-E zum Unternehmensstrafrecht vorgelegt – Kritik überwiegt

In Umsetzung der entsprechenden Vereinbarungen im Koalitionsvertrag (s. dazu schon hier) hat das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) nach etlichen Querelen (näher dazu hier) nun am 22. August 2019 den erwarteten Referentenentwurf (Ref-E) des „Gesetzes zur Bekämpfung der Unternehmenskriminalität“ vorgelegt, dessen Kern das „Verbandssanktionengesetz“ oder kurz „VerSanG“ bildet. Der Entwurf soll nun die üblichen Abstimmungsprozesse in den verschiedenen Ressorts durchlaufen, bevor er veröffentlicht wird. Allerdings kursiert der Entwurf schon in verschiedenen Gremien, so dass sich zumindest Fachmedien bemüßigt fühlen, ihn zu kommentieren (s. nur hier beim Branchendienst Juve), wobei die kritischen Stimmen bei weitem überwiegen. Nachfolgend sollen deswegen die ersten Erkenntnisse zusammengefasst werden:

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Destatis: Nix mit Trendwende bei den Unternehmensinsolvenzen…

Nachdem die Zahl der Unternehmensinsolvenzen im Mai erstmals seit Monaten wieder im Vorjahresvergleich gestiegen war (hier), ist sie im Juni 2019 nicht nur wieder zurückgegangen, sondern mit -14,3% (YoY) gleich wieder richtiggehend „abgestürzt“ (wobei ich angesichts der starken Schwankungen eher von statistischen Problemen ausgehe). Im gesamten ersten Halbjahr 2019 ging die Zahl der Unternehmensinsolvenzen damit – von einem sowieso schon geringen Ausgangsniveau – noch einmal um -3,7% auf noch 9.604 Fälle zurück.

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Forderungsmanagement – Teil II – wenn die Wellen höher schlagen

Im ersten Teil eines rechtspraktischen Überblicks über Grundlagen des Forderungsmanagements (hier) hatte ich das pro-aktive Forderungsmanagement skizziert. Im nachfolgenden zweiten Teil erläutere ich, wie ein Unternehmen bei Zahlungsstörungen nachhaltig versuchen kann, die Forderung einzutreiben. Teil 2: „was tun wenn der Kunde nicht zahlt?“ Kunde zahlt nicht – und nu? Sie haben alles nach Lehrbuch gemacht … mehr