§ 3a EStG – „Sanierungserlass in Gesetzesform“ kommt – im Jahressteuergesetz!

Nach den ganzen Drama zur Steuerbefreiung von Sanierungsgewinnen ( s. vertieft dazu hier), setzt der Gesetzgeber – nach positiver Stellungnahme seitens der EU-Kommision im vergangenen Sommer (s. dazu näher hier) – gerade ziemlich unspektakulär den „Sanierungserlass in Gesetzesform“ im Rahmen des sog. „Jahressteuergesetzes 2018“ (nunmehr als „Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ bezeichnet) um. Der entsprechende § 3a EStG sollte damit (nach noch erforderlicher Zustimmung des Bundesrates) voraussichtlich vor Jahresende in Kraft treten.

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DeStatis: Rückgang der Unternehmens­­insol­­venzen um 5,6% im August 2018

Der Trend, der keiner wurde – oder: die statistische Ungenauigkeit hat wieder einmal zugeschlagen (s. die Diskussion dazu hier). So könnte man die aktuelle Entwicklung bei den Unternehmensinsolvenzen passend umschreiben. Während die Insolvenzzahlen – passend zur beginnenden wirtschaftlichen Stagnation (s. näher hier) – im Juli eher unerwartet um 1,8% (im Vorjahresvergleich) stiegen (hier), fielen sie im August gleich … mehr

EU: Präventiver Restrukturierungsrahmen – let the show begin

Knapp zwei Jahre nachdem die EU-Kommission eher überraschend den Entwurf einer Richtlinie über „einen präventiven Restrukturierungsrahmen, die zweite Chance und Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren“ präsentierte (s. näher dazu hier), hat der Rat der Europäischen Union im Oktober 2018 seine Verhandlungsposition in Form einer „Allgemeinen Ausrichtung“ („General Approach“) festgelegt und damit den Weg für den sog. „Trilog“ zwischen Kommission, Rat und Parlament frei gemacht. Dabei sieht der Kompromissvorschlag des Rates zwar eine Vrpflichtung für alle Mitgliedsstaaten vor, einen „präventiven Restrukturierungsrahmen einzuführen. Die konkrete Ausgestaltung des Verfahrens soll dagegen weitgehend den Mitgliedsstaaten überlassen bleiben.

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ESUG-Evaluation – und nu?

Fünf Jahre nach In-Kraft-Treten des mit reichlich Vorschusslorbeeren ausgestatteten „Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen“ („ESUG“) Anfang März 2012, wurde – wie gesetzlich vorgesehen – nun seine Praxisrelevanz evaluiert. Der über 350-seitige Abschlussbericht des dazu von der Bundesregierung herangezogenen Expertenteams kommt zu dem Ergebnis, dass die durch das ESUG eingeführten Änderungen von der Praxis weitgehend positiv angenommen worden seien und dass eine Rückkehr zum früheren Recht nicht veranlasst sei. Allerdings schlägt der Bericht zu Einzelfragen Änderungen vor, welche aber die grundsätzliche Ausrichtung des ESUG nach Ansicht der Bundesregierung nicht in Frage stellen. Soweit, so gut – und wenig überraschend. Was aber bedeutet das nun für die weitere Entwickung der angestrebten Sanierungskultur in Deutschland?

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D&O – Wenn die Versicherung nicht zahlt

Zweck einer D&O-Versicherung ist es, den Geschäftsführer oder Vorstand vor den finanziellen Konsequenzen von ihm oder ihr zu verantwortender Pflichtverletzungen zu schützen. Gerade bei von diesem Personenkreis häufig nicht rechtzeitig erkannten Insolvenzrisiken spielt diese Versicherung eine nicht zu unterschätzende Rolle. Allerdings droht dieser Art des Versicherungsschutzes aktuell Gefahr aus mehreren Richtungen:

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BGH zu masseschmälernden Zahlungen des Geschäftsführers

Mittlerweile gilt die alte Volksweisheit „die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen“ zumindest in der Insolvenz scheinbar nur noch bedingt: So nimmt der Insolvenzverwalter von Arcandor die ex-Vorstände in Regreß (hier), wie auch der Insolvenzverwalter von Neckermann (hier) und der von Air Berlin prüft Haftungsansprüche wegen Insolvenzverschleppung gegen den ehemaligen Vorstand (hier). Allerdings, auch wenn man die Großen nun hängt, bedeutet das nicht, dass die Kleinen ungeschoren davon kommen, wie die nachfolgende Verschärfung der Haftungrisiken für Geschäftsführer in der Insolvenz verdeutlicht:

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DeStatis: Unternehmens­insolvenzen fallen um weitere 2,5%

Im Zuge der boomenden Konjunktur ging die Zahl der Unternehmensinsolvenzen im ersten Halbjahr 2018 (bereits von einem rekordverdächtig) niedrigen Niveau um weitere -2,5% gegenüber dem Vorjahreszeitraum nach unten, wie DeStatis heute mitteilte (hier). Im Vormonatsvergleich sank die Zahl der Unternehmensinsolvenzen ebenfalls, wenn auch nur marginal, nämlich von 1616 Fällen im Mai auf 1603 im Juni 2018 und damit um -0,8% (hier).

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Krisenmanagement – wenn es mal heißer wird

In der letzten Woche hat der schwäbische Automobilzulieferer SAM Insolvenzantrag gestellt (hier). Zu den „üblichen verdächtigen“ Gründen für die Insolvenz gesellt sich scheinbar ein Klassiker der Unternehmenskrise: Ein Brand in der Fertigung (hier). Ohne Produktion kein Umsatz und ohne Umsatz kein Profit. Da kann ein Unternehmen die Krisenverlaufskurve schon mal im Laufschritt durcheilen. Was kann man in solchen Fällen als Unternehmer tun?

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Unternehmensinsolvenzen: Glaube keiner Statistik, …

… die du nicht selber gefälscht hast. So könnte man die Berg- und Talfahrt der von Destatis für die ersten fünf Monate dieses Jahres „ermittelten“ Insolvenzzahlen für Unternehmen charakterisieren: Nachdem die Zahl der Unternehmensinsolvenzen im April 2018 noch um 9,9% zugelegt haben soll (hier), sollen sie im Mai 2018 dann um 8,4% zurückgegangen sein (hier; (jeweils im Vorjahresvergleich)). Ich hatte meine Fundamentalkritik gerade an der meiner Ansicht nach eher populistischen Interpretation dieser Zahlen im letzten Monat hier Ausdruck verliehen. Diesen Monat veranschauliche ich die „Ausschläge“ mal graphisch:

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