Die 3. Stufe der Insolvenzrechtsreform schreitet auch ohne neue Regierung voran: So hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 11. Oktober 2013 über den Gesetzentwurf zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen beraten.
Koalitionsvertrag sieht Fortsetzung der Insolvenzrechtsreformen vor
Nachdem die erste (ESUG) und zweite (Verbraucherinsolvenz) Stufe der Insolvenzrechtsreform in der abgelaufenen Legislaturperiode „gezündet“ wurden, kam die Einführung eines Konzerninsolvenzrechts bislang nicht über das Entwurfsstadium hinaus. Aber auch die möglicherweise bevorstehende Große Koalition will augenscheinlich an dem Projekt festhalten, wie folgender Auszug aus dem Koalitionsvertrag deutlich macht: „Insolvenzen in einem Unternehmensverbund sollen künftig durch … mehr