In der Krise des Unternehmens ist das Vertrauen der finanzierenden Banken in Geschäftsführung und Gesellschafter nicht selten erschüttert. Gleichzeitig gilt eine Insolvenz nach wie vor als potentieller Wertevernichter und ist in der Restrukturierung nicht unbedingt erste Wahl (wenn eine Antragspflicht vermieden werden kann). Darüber hinaus benötigt eine nachhaltige Sanierungen häufig „Fresh Money“ , das aber auch durch eine Restrukturierung nicht per se zu erlangen ist. Die finanzierenden Banken sind zudem häufig nicht zur Re-Finanzierung bereit, wenn bisherige Gesellschafter (ohne ihrerseits neues Geld zu geben) von einer Finanzspritze partizipieren würden. Ein potentieller Investor sieht das ähnlich und möchte sich in der Regel ebenfalls nicht mit den Alt-Gesellschaftern auseinandersetzen. In derartigen Situationen widerstreitender Interessen kann die sog. „doppelnützige Treuhand“ eine Lösung darstellen. Allerdings sind bei ihrem Einsatz einige Besonderheiten zu berücksichtigen, denen der nachfolgende Artikel genau so nachgeht, wie der neusten BGH-Rechtsprechung in diesem Bereich.
EU-Harmonisierungsrichtlinie – ungelegte Eier, aber oho
Während die Bundesregierung sich für diese Legislaturperiode keine insolvenzrechtlichen Ziele gesetzt hat, arbeitet die EU-Kommission unverdrossen an einer EU-weiten Harmonisierung des Insolvenzrechts. Dementsprechend konsequent unterbreitete sie bereits Anfang Dezember 2022 den Vorschlag einer entsprechenden Richtlinie. Seitdem branden die Wellen in Deutschland hoch – könnte die Richtlinie doch so manche deutsche Institution ins Wanken bringen. Man sollte die Praxisrelevanz einer derartigen Regelung nicht unterschätzen, weswegen sich dieser Artikel mit noch ungelegten Eiern befasst.
Unternehmensinsolvenzen im Juli 2023 – bei Rückenwind können auch Truthähne fliegen
Aktuell scheint der Rückenwind allerdings rapide nachzulassen: Während Destatis „13,9 % mehr beantragte Regelinsolvenzen im Juni 2023 als im Juni 2022“ meldet (hier), sekundiert der IWH-Insolvenztrend, dass die „Zahl der Insolvenzen so hoch wie seit sieben Jahren nicht mehr“ sei (hier). Creditreform ergänzt: „Eine höhere prozentuale Zunahme gab es im Vergleichszeitraum zuletzt 2002.“ (hier, bezogen auf das 1. Halbjahr 2023).
Der Gang auf die Insel – auch nicht mehr so attraktiv
Ein englisches Gericht hat im April 2023 den Restructuring Plan für Unternehmen der Adler Group genehmigt (hier und hier, vertieft auch hier), allerdings hat zumindest ein Anleihegläubiger bereits im März 2023 vor dem Landgericht Frankfurt Klage gegen diese Umstrukturierung erhoben (hier). Zwar ist der Ausgang dieses Verfahrens noch offen, allerdings könnte ein Blick auf die sog. „Galapagos“-Entscheidungen von EuGH und BGH Indizien für den Fortgang liefern.
Unternehmensinsolvenzen im Juni 2023 – Atemlos im Herbst?
Während sich die Medien noch mit den – frisch von Destatis (hier) gemeldeten – Zahlen für das erste (rezessive, s. hier) Quartal 2023 beschäftigen („Firmenpleiten steigen in der Rezession um ein Fünftel“ s. nur hier und hier), geht der IWH-Insolvenztrend „für die kommenden beiden Monate von stabilen Insolvenzzahlen“ aus (hier), also einer Stagnation der Zahlen auf nicht mehr ganz so niedrigem Niveau.
Aufsichtsorgane in der Krise des Unternehmens
„In der Krise des Unternehmens
schlägt die Stunde des Aufsichtsrates“
v. Schenck
Zwar ist sich die Fachliteratur einig über den Pflichtenkatalog der Aufsichtsorgane gerade in einer Unternehmenskrise. Dagegen sind obergerichtliche Urteile in diesem Bereich nach wie vor spärlich gesät und zumeist älterer Natur. Angesichts der Skandale der letzten Zeit, wie z.B. Wirecard oder RBB (s. dazu schon hier), die sich derzeit in der juristischen Aufarbeitung befinden, dürfte es allerdings nur eine Frage der Zeit sein, bis sich die Gerichte mit der Verantwortlichkeit von Aufsichtsorganen erneut und vertieft befassen werden. Der nachfolgende Beitrag skizziert deswegen den aktuellen Stand in Theorie und Praxis und leitet aus akutellen Fällen einige Praxishinweise ab.
Unternehmensinsolvenzen im Mai 2023 – Atempause?
Während im Vergleich zu den Vormonaten die Zahl der beantragten Regelinsolvenzverfahren (die auch Unternehmensinsolvenzen beinhalten) im April 2023 nach Angaben von Destatis um 14,1% zurückging, stieg die Zahl der Unternehmensinsolvenzen im selben Monat um weitere 20,3% (hier, jeweils im Vorjahresvergleich). Die Zahlen des IWH-Insolvenztrend für den April 2023 (bezüglich eröffneter Verfahren hier) deuten ebenfalls auf eine Stagnation der Zahlen in den vergangenen Monaten hin – wobei die Größe der Verfahren, sprich Forderungsvolumen und Mitarbeiterzahl, gegenüber den Vorjahren deutlich zulegte.
Whistleblower – Schutz endlich in trockenen Tüchern?
Nach einigem politischen Gezerre hat der Bundesrat am 12. Mai 2023 dem sog. „Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG“ zugestimmt (hier) und damit den Weg frei gemacht für die Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie. Nicht nur angesichts der Vorkommnisse beim RBB (s. dazu näher hier) dürfte der praktische Bedarf für ein solches Gesetz auf der Hand liegen. Nicht nur auf größere Unternehmen dürfte jedoch spätestens jetzt ein erhöhter Umsetzungsdruck zukommen, da das Gesetz voraussichtlich Mitte Juni in Kraft treten wird und nur sehr kurze Umsetzungsfristen vorgesehen sind. Grund genug in Ergänzungen zu den bisherigen Erläuterungen (s. hier, hier und hier) einige gerade für mittelständische Unternehmen wichtige Punkte des kommenden Gesetzes herauszuarbeiten.
Risikofrüherkennung in der mittelständischen Praxis
Anderthalb Jahre nach In-Kraft-Treten des StaRUG ist das Bundesministerium der Justiz der in § 101 StaRUG konstituierten Pflicht nachgekommen und hat „von öffentlichen Stellen bereitgestellte Instrumentarien zur frühzeitigen Identifizierung von Krisen“ tatsächlich auf seiner Internet-Seite zur Verfügung gestellt (Link s. unten). Die auf der Seite aufgelisteten Tools dürften für die mittelständische Beratungspraxis auf Grund ihrer Allgemeinheit allerdings nicht wirklich zielführend sein. Im Nachgang zu vorherigen Betrachtungen (hier und hier, vertiefend hier) sollen deswegen nachfolgend einige Aspekte der tatsächlichen Ausgestaltung eines Risikofrüherkennungssystems in mittelständischen Unternehmen dargestellt werden.
Unternehmensinsolvenzen im April 2023 – werden die Zeiten besser?
Während die Zahl der beantragten Regelinsolvenzverfahren (die auch Unternehmensinsolvenzen beinhalten) im Februar noch um „nur“ 10,8% gestiegen war (meine Kommentierung hier), wuchs sie im März laut Destatis auf 13,2% an (jeweils im Vormonatsvergleich). Die Zahl der eröffneten Insolvenzverfahren über das Vermögen von Unternehmen kletterte sogar von 4,3% auf 20,2% an (diesmal im Vorjahresvergleich). Die Zahlen des IWH-Insolvenztrends sehen ähnlich aus: So stieg nach deren Statistik die Zahl der eröffneten Unternehmensinsolvenz-Verfahren im März 2023 um 14% im Vergleich zum Vormonat und 24% im Vergleich zum Vorjahresmonat.