Aus COVInsAG wird SanInsKG – sonst ändert sich nix?

Die Bundesregierung reagiert auf die sich verschärfende Wirtschaftskrise (zur aktuellen Wirtschaftslage s. hier) und „modelliert“ – möglicherweise aus Furcht vor der bislang noch nicht gesichteten Insolvenzwelle (s. zur aktuellen Entwicklung der Insolvenzzahlen hier) – das bisherige „COVinsAG“ (s. dazu näher hier) zum „Gesetz zur vorübergehenden Anpassung sanierungs- und insolvenzrechtlicher Vorschriften zur Abmilderung von Krisenfolgen (Sanierungs- und insolvenzrechtliches Krisenfolgenabmilderungsgesetz – SanInsKG)“ um. Nachfolgend ein kurzer erster Überblick über den Inhalt der geplanten Regelung, den derzeitigen Stand des Gesetzgebungsverfahrens sowie die ersten Kommentierungen.

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Unternehmensinsolvenzen September 2022 – „der ist nicht pleite, der hat nur seine Produktion eingestellt“

Während es im letzten Monat noch schwer fiel, die Insolvenzzahlen zu bewerten (hier) ist in diesem Monat das „I-Wort“ in aller (Politiker-)Munde (Oder das „P-Wort“, um in der Habeck’schen Diktion zu bleiben). Wenn der Umfang des Materials, dass ich nachfolgend aufarbeite, ein Indiz für die Entwicklung in diesem Bereich ist, dann könnte uns tatsächlich ein heißer Herbst bevorstehen.

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Der Fall „RBB“ oder: Wie kommen Informationen an die Aufsichtsorgane?

Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, dass, kurz nachdem das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil zur Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkstaatsvertrages dem Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk (ÖRR) gegenüber privaten Medien quasi einen Freifahrtschein erteilt hatte (BVerfG, Beschl. v. 20. Juli 2021 – 1 BvR 2756/20, hier, s. auch Kommentierung hier), ausgerechnet das private Nachrichtenportal „Business Insider“ zahlreiche mögliche Verfehlungen beim Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) aufdeckte. Neben einem gewissen Unterhaltungswert (s. für eine Chronologie der Ereignisse von Business Insider, s. hier) ermöglicht eine Analyse des Falls aber auch Rückschlüsse auf die Ausrichtung und den Aufbau von Corporate Governance- und Compliance-Strukturen in Unternehmen, von denen nachfolgend ein grundlegendes Thema herausgegriffen werden soll – nämlich die Frage, wie kritische Informationen an die Aufsichtsorgane gelangen. 

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Unternehmensinsolvenzen August 2022 – schwer zu entziffern

Die aktuellen Zahlen von Destatis erschließen sich nicht nur für den Fachfremden eher schwer. Denn die Zahl der beantragten Regelinsolvenzverfahren (die auch Insolvenzen von Unternehmen beinhaltet) ging im Juli 2022 zwar um 4,2% gegenüber dem Vormonat zurück wie Destatis aktuell berichtet (hier). Die Zahl der eröffneten Insolvenzenzverfahren über Unternehmen stieg dagegen im Mai 2022 angabegemäß um 11,3% im Vergleich zum Vorjahresmonat. Diese Zahl korreliert aber auch mit dem zuvor schon gemeldeten Anstieg der angemeldeten Regelinsolvenzen für Mai 2022 (hier), sprich die aktuellen Zahlen über eröffnete Verfahren scheinen auf den ersten Blick nur die Zahl der angemeldeten Verfahren zu validieren. Auch meldet Creditreform, dass die Zahl der Unternehmensinsolvenzen im ersten Halbjahr 2022 gegenüber dem ersten Halbjahr 2021 noch einmal deutlich zurückgegangen sei (hier). Sprich, „same old, same old“? Weiter rückläufige Unternehmensinsolvenzen?

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Unternehmensinsolvenzen Juli 2022 – falsche Sicherheit?

Zwar ist die Zahl der beantragten Regelinsolvenzverfahren (die auch Insolvenzen von Unternehmen beinhalten) im Juni 2022 – wie im Vormonat prognostiziert (hier) wieder gesunken, nach der aktuellen Mitteilung von Destatis um immerhin -7,6% (hier). Schaut man sich die entsprechende Grafik an, ist der (leichte) grundsätzliche Aufwärtstrend damit aber nicht gebrochen. Demgegenüber geht der IWH-Insolvenztrend von einem leichten Rückgang der Unternehmensinsolvenzen gegenüber den Vormonaten aus (hier).

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KYC – Drum prüfe, wer sich (ewig) bindet

Nachdem ich die sog. „Geschäftspartnerprüfung“ (engl.: „Know Your Customer, KYC„) vor einiger Zeit bereits aus Sicht des Forderungsmanagements zumindest grob beleuchtet hatte (hier), ist mit Blick auf das ab 2023 geltende Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG, näher hier), die ständig verschärften Regelungen zur Geldwäsche (s. nur hier) und den nunmehr auch gegen Russland (zuvor schon z.B. gegen Iran) verhängten umfangreichen Sanktionen ein erneuter Blick auf diesen Bereich an der Schnittstelle zwischen Risikomanagement und Compliance vonnöten:

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BMF zum Fiskusprivileg des § 55 Abs. 4 InsO

Zwar hat der Gesetzgeber letztlich (vernünftiger Weise) davon abgesehen, das sog. „Fiskusprivileg“ im Recht der Insolvenzanfechtung wieder einzuführen (hier), nachdem er diese Privilegien mit der Einführung der InsO 1999 abgeschafft hatte. Allerdings hatte er sich bereits im Jahr 2011 durch die Zuordnung von Steuerforderungen als sog. „Masseforderungen“ ein solches Privileg wieder „genehmigt“. Im Rahmen der Einführung des SanInsFOG (s. dazu grundlegend bereits hier) hat er die entsprechende Regelung des § 55 Abs. 4 InsO überarbeitet. Anlässlich des nun im Januar 2022 veröffentlichten „Schreibens“ des Bundesfinanzministeriums (BMF) zur Anwendungspraxis der Norm soll nachfolgend kurz auf die Auswirkungen der Regelung eingegangen werden.

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