Wie schon im letzten Monat erwartet (hier), stieg die Zahl der beantragten Regelinsolvenzverfahren (die auch Insolvenzen von Unternehmen beinhalten) im Mai, und zwar laut Destatis um 8,4% im Vergleich zum April 2022 (hier). Auch wenn die Zahl der eröffneten Insolvenzverfahren über Unternehmen im ersten Quartal noch um 7,4% gegenüber dem Vorjahresquartal zurückging, so bewegt sich die Zahl der Unternehmensinsolvenzen nunmehr in einem (durch statistische Ungenauigkeiten bedingten, hier?) „Sägezahnmuster“ aufwärts, wie die entsprechende Grafik in der Meldung von Destatis zeigt. Der IWH-Insolvenztrend (hier) stützt die Daten von Destatis. Ausgehend vorgenannten „Sägezahnmuster“ müsste die Zahl der (beantragten) Unternehmensinsolvenzen im nächsten Monat wieder fallen, allerdings nicht unter das Niveau der Vormonate und von da im Folgemonat wieder steigen.
BFH – Sanierungsabsicht für § 3a EStG erforderlich
In einem bereits Ende 2020 ergangenen Urteil stellte der Bundesfinanzhof klar, dass Sanierungsgewinne nur dann nach § 3a EStG nicht versteuert werden müssen, wenn der Schuldenerlass des Gläubigers auch mit dem Ziel der Sanierung des schuldnerischen Unternehmens ausgesprochen wurde. Ausschließlich eigennützige Motive seien insoweit nicht ausreichend.
„ESG“ – ein Buzzword und die Tücken des Restrukturierungsalltages
War der Terminus „ESG“ vor der Corona-Pandemie eigentlich eher Fondsmanagern und Compliance-/CSR-Beauftragten in größeren Unternehmen ein Begriff, so kommt spätestens seit Jahresbeginn 2022 auch die Restrukturierungsszene nicht mehr um eine Auseinandersetzung mit dieser Terminologie und den dahinter liegenden Konzepten herum. Denn die Einhaltung von ESG-Standards wird bereits jetzt von den Banken als zusätzliches Kriterium bei der Kreditvergabe berücksichtigt und das gilt selbstverständlich auch für Sanierungskredite. Der folgende Artikel beleuchtet die Hintergründe von ESG, der Umsetzung dieser eher wolkigen Begrifflichkeit in supra-nationales und EU-Recht und die bereits jetzt deutlich erkennbaren konkreten Auswirkungen auf die Wirtschaft.
Unternehmensinsolvenzen Mai 2022 – Österliche Ruhe?
Ach ja, die „Volatilität“ bei den Unternehmensinsolvenzen. War ich mir vor zwei Monaten noch sicher, dass „zumindest für die nächsten Monate kein nennenswerter Anstieg der Insolvenzen zu erwarten sein“ dürfte (hier), vor einem Monat dann, dass angesichts steigender Zahlen die nächste Zeitenwende ins Haus stehen würde (hier), sinkt nun – wenig erwartungsgemäß – die Zahl der Insolvenzanträge über Unternehmen im April 2022 erneut – nach Meldungen von Destatis sogar gleich um über 20% (hier). Auch wenn der IWH-Insolvenztrend dagegen eher eine „Plateauphase“ verkündet (hier), so stellt sich doch die Frage, ob der erneute Rückgang eher einer Zurückhaltung von Geschäftsleitern geschuldet ist, um Ostern herum einen Insolvenzantrag zu stellen, oder ob die vormals verkündete Trendwende gleich wieder abzusagen ist. Ich glaube eher an ersteres und zwar aus folgenden Gründen:
Finanzierung in der Krise: „Stoßdämpfer“ und „Schutzschilde“ statt „Bazooka“
Kaum hatten sich die wirtschaftlichen Wogen der Corona-Pandemie zumindest ein wenig geglättet, marschierten russische Truppen in die Ukraine ein. Nicht nur auf Grund dieses Krieges, sondern auch wegen weiterer coronabedingter Verzögerungen im Handel mit China (hier) haben sich die Lieferengpässe nicht – wie erhofft – verringert, sondern zum Teil sogar noch verstärkt (hier). Die anziehende Inflation (hier) tut ein übriges, um die Wachstumserwartungen der deutschen Wirtschaft nicht in den Himmel wachsen zu lassen (s. zur aktuellen Entwicklung hier). Und tatsächlich mehren sich die Stimmen, die vor einer Liquiditätsklemme für die deutsche Industrie im Falle einer Rezession warnen (s. nur hier). Die Augen der Marktbeteiligten richten sich denn auch wieder erwartungsvoll gen Staat, aber der bietet zur Zeit nur schmale Kost:
Unternehmensinsolvenzen – April 2022 – Inflation als „Game-Changer“
Und gerade, wenn man denkt, „Trendwende“ wäre nur ein weiteres Buzzword im „Werkzeugkasten“ des Marketingfachmanns, dann könnte sie um die Ecke kommen: Schrieb ich noch im letzten Monat, dass „zumindest für die nächsten Monate kein nennenswerter Anstieg der Insolvenzen zu erwarten sein“ dürfte (hier), kann ich diese Prognose wohl gleich wieder kassieren. Es geht aufwärts – und möglicherweise nicht nur in diesem Monat.
„Zeitenwende“ beim Insolvenzsenat des BGH?
Die Trendwende des für Insolvenzrecht zuständigen IX. Senats des Bundesgerichtshofs (BGH) könnte sich – nach anfänglich nur schwer zu deutenden Zeichen lediglich beim Recht der Insolvenzanfechtung (hier und hier) – nunmehr zu einer wahren „Zeitenwende“ auswachsen: Bislang als sakrosankt geltende Bereiche des Anfechtungsrechts, der Verwalterbestellung, wie auch der Verwaltervergütung werden durch den sprichwörtlichen „Federstrich“ des obersten deutschen Zivilgerichts gerade neu ausgerichtet. Nachfolgend sollen deswegen die an anderer Stelle bereits ausgewerteten aktuellen Entscheidungen zusammenfassend eingeordnet werden.
Anfechtung von Beraterhonoraren – QCells adé?
Nachdem das OLG Frankfurt bereits im Jahre 2016 über den Sachverhalt zur Anfechtung von Beraterhonoraren bei einem gescheiterten Sanierungsversuch (konkret „QCells“) geurteilt hatte (s. schon hier), ließ sich der BGH über fünf (5!) Jahre Zeit, über die Revision zu entscheiden. Allein dieser Umstand verwundert. Die Entscheidung scheint sich darüber hinaus mit ihren 49 Seiten zudem zumindest in Teilen in die länger werdende Reihe für die Praxis nur schwer umsetzbarer Entscheidungen zu reihen (s. zuvor schon hier). Nachfolgend der Versuch einer ersten Bewertung.
Unternehmensinsolvenzen – März 2022 – und monatlich grüßt die Trendwende…
Nachdem die Zahl der Anträge auf Eröffnung eines Regelinsolvenzverfahrens im Februar gesunken war, während die Zahl der (eröffneten) Unternehmensinsolvenzen stieg (hier), nehmen beide Kurven im März 2022 gegenläufige Entwicklungen: Während sich nach Angaben von Destatis die Zahl der Insolvenzanträge (einschließlich die für Unternehmen) um 4,2% erhöht hat, sank die Zahl der Unternehmensinsolvenzen um 4,8% (hier). Demgegenüber vermeldet der IWH-Insolvenztrend für Februar einen Anstieg der Unternehmensinsolvenzen im Vergleich zum Vormonat (+17%), aber ein leichtes Absinken unter das des Vorjahresmonats (‒2%) (hier).