Wie der aktuelle Fall Clariant zeigt (s. dazu hier und hier) sind Hinweisgeber (engl. „Whistleblower“) wichtig, um Fehlentwicklungen in Organisationen aufzudecken und so größeren Schaden abzuwenden (s. zur Thematik bereits ausführlich hier). Der deutsche Gesetzgeber trägt dieser Relevanz noch nicht ausreichend Rechnung – hat er doch die Umsetzungsfrist der entsprechenden EU-Richtlinie Ende letzten Jahres unverrichteter Dinge verstreichen lassen. Unternehmen sollten sich gleichwohl – schon angesichts eines von der EU-Kommission bereits angestrengten Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland – schon jetzt auf das kommende Gesetz einstellen. Der nachfolgende Artikel beleuchtet kurz die Hintergründe und zeigt erste Handlungsmöglichkeiten auf.
Vorauswahl Verwalter – Setzt sich Qualität durch?
Einerseits gilt die Bestellung des Verwalters spätestens seit Ernst H. Jäger als „Schicksalsfrage“ des Insolvenzverfahrens. Hängt doch für die Gläubiger daran maßgeblich die Quote, auf die sie noch hoffen dürfen. In Zeiten sinkender (profitabler) Insolvenzverfahren und auch deswegen stetig steigenden Konkurrenzdrucks wird die Bestellung für nicht wenige Verwalter mittlerweile selbst zur wirtschaftlichen Schicksalsfrage. Dementsprechend umkämpft sind die Kritierien, nach denen ein Verwalter zu bestellen ist. Die Gerichtspraxis hatte sich nach einer Grundsatzentscheidung des BVerfG aus dem Jahre 2006 mit sog. „Vorauswahllisten“ beholfen. Der BGH hat sich in einer Entscheidung aus dem Januar 2022 nun über bestimmte Aspekte dieser Vorauswahllisten ausgelassen. Die Implikationen der Entscheidung sollen nachfolgend kurz skizziert werden.
Verwaltervergütung – da war auch mal mehr Lametta
Zwei relativ aktuelle Entscheidungen des BGH zu Vergütungsansprüchen des (vorläufigen) Insolvenzverwalters lassen aufhorchen. Denn beiden Entscheidungen des höchsten deutschen Zivilgerichts führten zu nicht unwesentlichen Kürzungen der jeweiligen Ansprüche. Gerade in Zeiten stetig zurückgehender Verfahrenszahlen (s. nur hier) dürfte diese Tendenz für einige Verwalterkanzleien bedrohlich sein.
Unternehmensinsolvenzen – Februar 2022 – stell dir vor, keiner stellt einen Antrag
Zwar ist die Zahl der Unternehmensinsolvenz (sprich der eröffneten Verfahren) im November 2021 um 4,6% gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen, wie Destatis meldet (hier). Aber schon fast erwartungsgemäß ist die als Frühindikator anzusehende Zahl der Anträge auf Eröffnung eines Regelinsolvenzverfahrens (in der die Unternehmensinsolvenzen enthalten sind) im Januar 2022 sowohl nach Destatis (-17,2%), als auch nach dem IWH-Insolvenztrend (-16%, hier) gegenüber den Vormonaten stark zurückgegangen. Und auch für die nächsten Monate sieht es nicht nach einer Insolvenzwelle aus.
Unternehmensfinanzierung: Factoring (in der Krise)
Factoring als Finanzierungsinstrument hat auch während der Corona-Pandemie verstärkten Zulauf erfahren, wie der Deutsche Factoring Verband untermauert: „Die Umsätze der Mitglieder des Deutschen Factoring-Verbandes stiegen im ersten Halbjahr 2021 von 134,9 Mrd. auf 146,5 Mrd. Euro, ein Plus von 8,6 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum (1. Halbjahr 2020)“ (hier). Vor diesem Hintergrund beleuchte ich in einem weiteren Artikel aus meiner Serie zu „Möglichkeiten der Unternehmensfinanzierung“ – nach Sale and Lease Back (hier), Schuldscheindarlehen (hier) und Unternehmensanleihen (hier) diesmal das Factoring.
Mietenkürzung bei Corona – BGH entscheidet – Fragen bleiben
Am 12. Januar 2022 hat der BGH zur von mir hier besprochenen Entscheidung des OLG Dresden vom 24. Februar 2021 zur Corona-bedingten Mietenkürzung Stellung genommen und entschieden, dass die vom OLG Dresden im streitigen Fall mehr oder minder pauschal vorgenommene Reduzierung um die Hälfte so nicht zulässig sei. Der BGH urteilt differenzierter. Grund genug, sich diese auch für die Liquiditätsplanung von Unternehmen wichtige Entscheidung genauer anzuschauen.
Die „Baustellen“ der (Criminal) Compliance
Die von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gebildete Bundesregierung hat seit dem 8. Dezember 2021 die Amtsgeschäfte übernommen (s. allgemein dazu hier). Der Koalitionsvertrag dieser umgangssprachlich als „Ampel-Koalition“ bezeichneten Regierung gibt für den Bereich der (Criminal) Compliance einige Zielstellungen vor, die nachfolgend kurz skizziert werden sollen.
Unternehmensinsolvenzen – Januar 2022 – Trendwendchen ahoi?
Während bei der diesjährigen Handelsblatt-Jahrestagung „Restrukturierung“ die Themen „Insolvenz“ oder „StaRUG“ (zumindest bislang) gar keine bzw. nur untergeordnete Rolle spielen (hier), dürften die neuesten Zahlen von Destatis (hier) und des IWH-Insolvenztrends (hier) weiteren Diskussionsstoff für das Vorliegen zumindest eines „Trendwendchens“ bei Unternehmensinsolvenzen liefern (s. zuletzt hier). Zwar ging die Zahl der (eröffneten) Insolvenzverfahren über das Vermögen von Unternehmen nach Angaben von Destatis im Oktober 2021 noch um -2,7% zurück (ggü. 1,9% im Vormonat, jeweils im Vorjahresvergleich), allerdings nahm die Zahl der Anträge auf Eröffnung eines Regelinsolvenzverfahrens (von denen ein großer Anteil Unternehmen betreffen) im Dezember 2021 um 18% (laut Destatis, nach +43% im November 2021; jew. im Vorjahresvergleich) zu.
BFH zur steuerlichen Wirkung eines Rangrücktritts
Die steuerliche Bewertung eines Rangrücktritts war in den letzten Jahren häufiger Gegenstand der Diskussion (s. zuletzt bei mir hier). So versuchte die Finanzverwaltung bei finanzschwachen Parteien, die den Rangrücktritt erklärt hatten, häufig, ein Passivierungsverbot zu konstruieren. Dem hat der Bundesfinanzhof nun einen Riegel vorgeschoben:
BGH zum Transparenzgebot bei formularmäßigen Rangrücktrittserklärungen
Der Markt für Anleiheemissionen boomt (hier, s. auch hier zu Rechtsfragen). Nicht selten werden derartige Anleihen als Nachranganleihen emittiert (s. z.B. hier), was natürlich im Falle der Krise des ausgebenden Unternehmens für den Anleihegläubiger harte Konsequenzen zeitigen kann: Im schlimmsten Fall bis zum Ausfall seiner Anleihe (s. nur hier für den Fall „Windreich“). Häufig ist den (nicht-professionellen) Anlegern aber dieses Risiko bei Zeichnung überhaupt nicht bewusst. Nachdem sich das LG Düsseldorf schon 2017 mit den Anforderungen bei formularmäßigen Rangrücktrittserklärungen auseinandergesetzt hatte (hier), folgte der BGH nun im Jahre 2019 mit einer weiteren Entscheidung zu einem anderen Fall.