BGH gegen Zombie-Unternehmen! Wirklich?
Im Juli diesen Jahres entschied der zweite Zivilsenat des BGH, dass „die vorsätzliche Insolvenzverschleppung in der Absicht, das als unabwendbar erkannte Ende eines Unternehmens so lange wie möglich hinauszuzögern, den Tatbestand einer sittenwidrigen Schädigung iSd. § 826 BGB [erfüllt], wenn dabei die Schädigung der Unternehmensgläubiger billigend in Kauf genommen wird.“ Diese Entscheidung ist schon deswegen … mehr